Urlaubsberechnung

Ist das korrekt?
Ein Arbeitgeber berechnet den Freitag als vollen Urlaubstag,obwohl freitags nur bis 13Uhr gearbeitet wird.
Um den freien Freitagnachmittag auszugleichen, wird von Montag bis Donnerstag 8 1/2 Stunden und am Freitag 5 Stunden gearbeitet.
Die Gesamtarbeitszeit beträgt 39 Stunden.

Ist die Brechnung des Freitag als voller Urlaubstag dann gerechtfertigt?

Hallo Hannes,

im Bundesurlaubsgesetz wird nur von Werktagen gesprochen. http://www.gesetze-im-internet.de/burlg/__3.html

Wird denn von Montag bis Donnerstag 1,125 Urlaubstage abgezogen? Vermutlich nicht. Also ist es doch nur ok, wenn auch für den Freitag ein ganzer Urlaubstag abgezogen wird.
Bei einer Woche Urlaub von Montag bis Freitag werden doch auch 5 Tage Urlaub abgezogen, oder?
Hat man auch Urlaub für eine 5-Tage-Woche?

… oder gibt es irgend eine betriebsinterne Urlaubsregelung?

Viele Grüße
Karin

Hallo,

im Bundesurlaubsgesetz wird nur von Werktagen gesprochen. http://www.gesetze-im-internet.de/burlg/__3.html

Wird denn von Montag bis Donnerstag 1,125 Urlaubstage abgezogen? Vermutlich nicht. Also ist es doch nur ok, wenn auch für den Freitag ein ganzer Urlaubstag abgezogen wird.

Mit dieser bestechenden Logik brauchst Du manchem Arbeitnehmer nicht kommen. Denen ist vielleicht nicht mal bewusst, dass schon das Rausarbeiten ein Entgegenkommen ist. Was die machen würden, ist doch klar, die würden versuchen 48 Freitage Urlaub zu nehmen ;o)

Bei einer Woche Urlaub von Montag bis Freitag werden doch auch 5 Tage Urlaub abgezogen, oder?

Logo. Im §5 ist zwar in einem anderen Zusammenhang von Teilurlaub die Rede, aber dort steht beispielsweise auch, dass Bruchteile von Urlaubstagen, die mindestens einen halben Tag ergeben, auf einen Tag aufzurunden sind. Vielleicht kann man das übertragen: 5h > 1/2 Tag --> ein ganzer Urlaubstag ;o)

Grüße

Hi,

ja, ich kenne auch die Arbeitnehmer, die von Montag bis Donnerstag 4 Urlaubstage nehmen wollen und am Freitag dann 4 Überstunden … und das dann 3 Wochen lang hintereinander … (und Abteilungsleiter, die das auch noch abzeichnen). Nur macht das das Lohnbüro nicht mit.

Manchmal wäre es wünschenswert, nicht mit Urlaubstagen sondern mit Urlaubsstunden zu rechnen. Vor allem, wenn sich unter dem Jahr die Wochenarbeitszeit verändert.

Liebe Grüße
Karin

Hallo,

Manchmal wäre es wünschenswert, nicht mit Urlaubstagen sondern mit Urlaubsstunden zu rechnen. Vor allem, wenn sich unter dem Jahr die Wochenarbeitszeit verändert.

Naja, das wäre im Gesetz aber schlecht zu verarbeiten, da ja jeder unterschiedliche Wochen/Monatsstunden hat.
Naheliegender wäre vielleicht auch eine Definition, aus der eben hervorgeht, dass ein Urlaubstag ein Arbeitstag ist, an dem nicht gearbeitet wird.
Denn Halbtagskräfte haben ja auch nicht 24 halbe Tage Urlaubsanspruch sondern ebenfalls 24 Tage.

Grüße