Hallo,
im Bundesurlaubsgesetz wird nur von Werktagen gesprochen. http://www.gesetze-im-internet.de/burlg/__3.html
Wird denn von Montag bis Donnerstag 1,125 Urlaubstage abgezogen? Vermutlich nicht. Also ist es doch nur ok, wenn auch für den Freitag ein ganzer Urlaubstag abgezogen wird.
Mit dieser bestechenden Logik brauchst Du manchem Arbeitnehmer nicht kommen. Denen ist vielleicht nicht mal bewusst, dass schon das Rausarbeiten ein Entgegenkommen ist. Was die machen würden, ist doch klar, die würden versuchen 48 Freitage Urlaub zu nehmen ;o)
Bei einer Woche Urlaub von Montag bis Freitag werden doch auch 5 Tage Urlaub abgezogen, oder?
Logo. Im §5 ist zwar in einem anderen Zusammenhang von Teilurlaub die Rede, aber dort steht beispielsweise auch, dass Bruchteile von Urlaubstagen, die mindestens einen halben Tag ergeben, auf einen Tag aufzurunden sind. Vielleicht kann man das übertragen: 5h > 1/2 Tag --> ein ganzer Urlaubstag ;o)
Grüße