Urlaubsberechung vor dem mutterschutz - runden?

hallo aus berlin,
meine frau hat als entbindungstermin mitte juli 03 und will ihren jahresurlaub 03 komplett vor dem mutterschutz nehmen, der jahresurlaub ist 29 tage (wir nehmen an ihr entstehen nur ansprueche bis zum anfang des mutterschutzes??) dh 6 monate macht mind 14 tage (eher mehr da mitte juli termin ist)
nun macht der arbeitgeber folgende seltsame rechnung: 29/12 gibt 2,45 tage. das rundet er ab! und sagt ihr stehen 2 tage urlaub im monat zu, das macht also 6x2 = 12 tage !
meines erachtens ist das rechtlich nicht korrekt, aber wer zeigt mir die konkrete auslegung?
achja: da die einrichtung wo meine frau arbeitet eh eine mittlere katastrophe ist kann man (unter uns gesagt!) eh davon ausgehen das sie dort nach der schwangerschaft nicht mehr arbeiten wird sondern sich in 2005 was neues suchen wird - gibt es ausser dem anteiligen urlaub aus 03 in zukunft noch weiteren urlaubsanspruch den sie hat?
danke und gruesse!

Hallo,
auf jeden Fall besteht ein Urlaubsanspruch bis zum Ende des Mutterschutzes, also mindestens inkl. August. Das wären dann 8/12 des Jahresurlaubs, also 19 Tage.
Beatrix

hallo!
wenn das so ist brauche ich eine argumentation die wir gegenueber dem AG vorbringen koennen, beweisen muessen wir das das so ist!
gruesse und danke

Hallo,
auf jeden Fall besteht ein Urlaubsanspruch bis zum Ende des
Mutterschutzes, also mindestens inkl. August. Das wären dann
8/12 des Jahresurlaubs, also 19 Tage.
Beatrix

Hi,

wenn das so ist brauche ich eine argumentation die wir
gegenueber dem AG vorbringen koennen, beweisen muessen wir das
das so ist!

Beruft euch auf § 5 des Bundesurlaubsgesetzes in Verbindung mit § 17 Mutterschutzgesetz:

§ 5 BUrlG

(2) Bruchteile von Urlaubstagen, die mindestens einen halben Tag ergeben, sind auf volle Urlaubstage aufzurunden.

§ 17 MuSchG

Für den Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub und dessen Dauer gelten die Ausfallzeiten wegen mutterschutzrechtlicher Beschäftigungsverbote als Beschäftigungszeiten. Hat die Frau ihren Urlaub vor Beginn der Beschäftigungsverbote nicht oder nicht vollständig erhalten, so kann sie nach Ablauf der Fristen den Resturlaub im laufenden oder im nächsten Urlaubsjahr beanspruchen.

Das BMFSFJ schreibt dazu in seinem „Familienhandbuch“: […] Zugleich wurde eine Rechtsunsicherheit beim Jahresurlaub für schwangere Frauen und junge Mütter behoben: Mutterschutzfristen und andere mutterschutzrechtliche Beschäftigungsverbote zählen bei der Berechnung des Erholungsurlaubs als Beschäftigungszeiten. […]

Link: http://www.familienhandbuch.de/cmain/f_Programme/a_L…

Letzteres ist eine Änderung des MuSchG, die im Juni 2002 inkraft getreten ist.

Viel Erfolg
Jana

Noch etwas zum ‚runden‘
Hi upe,

Daß Urlaubsanspruch auch während des Mutterschutzes erworben wird, wurde ja schon festgestellt.
Die Berechnungsmethode des AG ist aber auch recht lustig:

nun macht der arbeitgeber folgende seltsame rechnung: 29/12
gibt 2,45 tage. das rundet er ab! und sagt ihr stehen 2 tage
urlaub im monat zu, das macht also 6x2 = 12 tage !
meines erachtens ist das rechtlich nicht korrekt, aber wer
zeigt mir die konkrete auslegung?

Ein Auf- oder Abrunden wird immer erst am Ende einer Rechnung gemacht! Was der Arbeitgeber Deiner Frau hier versucht, ist wirklich ein starkes Stück… Deiner Frau stehen nicht 2 Tage sondern 29/12 Tage Urlaub pro Monat zu.
Die Berechnungsmethode des AG hätte ja zur Folge, daß unterschiedliche Urlaubsansprüche für verschiedene Monate entstehen (z.B.: Kündigung zum 1.12. -> 11 x 2 = 22 Tage; und im Dezember erwirbt der AN Anspruch auf 7 Tage? Dies ist durch kein Gesetz gedeckt).
Ein Runden von Zahlen ist nur dann zulässig, wenn es notwendig ist, weil es Teile einer Sache nicht geben kann (ich kann niemandem einen halben Cent geben - hier ist Runden erlaubt bzw. zwingend) Wenn es nun in der Firma Deiner Frau keine halben Urlaubstage gibt, ist auch ein Runden zulässig. Aber nur, um am Ende auf ganze Tage zu kommen. Zwischenergebnisse (die es ja eigentlich gar nicht gibt) zu runden geht schon in Richtung Betrug (ACHTUNG!!! Dies ist keine strafrechtliche Aussage!).

M.E. wäre sogar zu prüfen, ob Urlaubsanspruch nur für volle Monate erworben wird. Ich kann mir durchaus vorstellen, daß auch einzelne Tage mitgerechnet werden müssen.

Wichtig ist: Deine Frau hat Anspruch auf mind. 14 Wochen Mutterschutz! Dabei ist es egal ob Euer Kind vor dem errechneten Termin kommt oder nicht. Kommt es vorher, werden die zu den sechs Wochen fehlenden Tage am Ende aufgeschlagen. Kommt das Kind nach dem errechneten Termin, ist der Mutterschutz sogar länger, denn eine Frau darf für acht Wochen nach der Geburt nicht beschäftigt werden.

Also: Termin ist Mitte Juli, dann beginnt der Mutterschutz Anfang Juni (sechs Wochen) und endet frühestens Mitte September. Und bis dahin erwirbt sie auch Anspruch auf Erholungsurlaub.

Mal so nebenbei: Macht Euch mal schlau, welche Rechte Deine Frau hat. Wenn der AG so blöde kommt und sie nach der Geburt dort auch nicht weiterarbeiten will, würde ich ihn meine „Macht“ als werdende Mutter deutlich spüren lassen! Also bei der kleinsten Unpässlichkeit Krank melden, demonstrativ zusätzliche Ruhepausen einlegen und dabei die Füße auf Tisch oder Stuhl, jede Anstrengung verweigern ect. Es geht schließlich um Euer Kind und in unserem Lande sind werdende Mütter so gut geschützt wie sonst kaum ein Anderer.

Viel Glück für die Schwangerschaft und die Geburt
wünscht Stefan

Mal so nebenbei: Macht Euch mal schlau, welche Rechte Deine
Frau hat. Wenn der AG so blöde kommt und sie nach der Geburt
dort auch nicht weiterarbeiten will, würde ich ihn meine
„Macht“ als werdende Mutter deutlich spüren lassen! Also bei
der kleinsten Unpässlichkeit Krank melden, demonstrativ
zusätzliche Ruhepausen einlegen und dabei die Füße auf Tisch
oder Stuhl, jede Anstrengung verweigern ect. Es geht
schließlich um Euer Kind und in unserem Lande sind werdende
Mütter so gut geschützt wie sonst kaum ein Anderer.

Toller Tip, Stefan !
Damit gibst du all denen Recht, die Frauen im gebärfähigen Alter garnicht erst einstellen oder zumindest nicht in deren Fortbildung investieren wollen !
Seine Rechte zu kennen und in Anspruch zu nehmen ist eine Sache, so eine Situation schamlos auszunützen eine andere !
Gruß
Heidi

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Moment mal!
Liebe Heidi,

Damit gibst du all denen Recht, die Frauen im gebärfähigen
Alter garnicht erst einstellen oder zumindest nicht in deren
Fortbildung investieren wollen !
Seine Rechte zu kennen und in Anspruch zu nehmen ist eine
Sache, so eine Situation schamlos auszunützen eine andere !

Wer hat denn hier mit den linken Touren angefangen? Gegenüber einem Arbeitgeber, der eine werdende Mutter derart über den Tisch ziehen will, ist jede Zurückhaltung fehl am Platz.
Mir kann kein Mensch erzählen, daß die „Berechnungsmethode“ für den Teilurlaubsanspruch ein Versehen ist. Würde so etwas mein Arbeitgeber versuchen, würde ich ernsthaft die Möglichkeit einer Strafanzeige prüfen.
Und wenn vorher schon Sachen gelaufen sind, die den Frager zu der Aussage bringen, daß die Frau dort nicht weiterarbeiten wird, würde ich meinen Rachegefühlen freien Lauf lassen.
Ich habe hier keinen generelle Verhaltensratschlag für Schwangere gegeben, sondern einen auf den konkreten Fall gemünzten („Wenn der AG so blöde kommt und sie nach der Geburt dort auch nicht weiterarbeiten will, würde ich ihn meine „Macht“ als werdende Mutter deutlich spüren lassen!“).
Wer sich durch solch eine Aussage in einer Machohaltung bestärkt fühlt, dem ist eh nicht zu helfen und der würde sich auch nicht von der kooperativsten Schwangeren von seinem Vorurteil abbringen lassen.

Warum werden hier im Forum in verschiedene Beiträge immer wieder Aussagen hineininterpretiert, die das Geschriebene beim besten Willen nicht hergeben?
Eine Bitte an ALLE: Hört endlich damit auf den Leuten Dinge in den Mund zu legen, die sie nie gesagt haben.

Gruß Stefan