Urlaubsbescheinigung des Vorarbeitgebers

Hallo Experten :smile:

Ich habe folgende Frage: Ein Arbeitnehmer beginnt eine neue Stelle in einem Unternehmen. In der Personalabteilung sagt man ihm, dass er die „Urlaubsbescheinigung des Vorarbeitsgebers“ einreichen soll. Der Arbeitnehmer hat seine vorherige Tätigkeit dem künftigen Unternehmen verschwiegen und kann somit diese Urlaubsbescheinigung nicht einreichen.
Frage: Wofür braucht der Arbeitgeber diese Urlaubsbescheiningung?

Freue mich über Antwort!

Grüße, Futureclass

Der Arbeitnehmer hat seine vorherige
Tätigkeit dem künftigen Unternehmen verschwiegen

dummer Anfang

und kann
somit diese Urlaubsbescheinigung nicht einreichen.

Er kann schon. Karten auf den Tisch! Ich würde ab hier keine Lüge mehr dulden.

Wofür braucht der Arbeitgeber diese
Urlaubsbescheiningung?

Es könnte ja sein, dass die Person den kompletten (nicht anteiligen) Jahresurlaub schon beim anderen Arbeitgeber genommen hat.
Grüße
Ulf

Mahlzeit!

Frage: Wofür braucht der Arbeitgeber diese
Urlaubsbescheiningung?

Damit du deinen Jahresurlaub nicht zweimal nimmst siehe http://www.gesetze-im-internet.de/burlg/__6.html

Gruß
Stefan