Urlaubsbesprechung spätestens

Hallo,
gibt es ein Gesetzt wo man nachlesen kann bis wann spätestens der Arbeitgeber seine Urlaubsbesprechung machen muss?

Nein, so ein Gesetz gibt es nicht. Andersrum wird ein Schuh daraus: Der AN macht sich Gedanken, wann er Urlaub machen will und meldet dann seinen Urlaubswunsch beim AG an. Der muss den Urlaub entweder genehmigen oder nachprüfbare betriebsbedingte Gründe dagegen vorbringen. Einfacher Personalmangel genügt da nicht (siehe Bahn/Mainz). Eine bestimmte Frist zur Antwort gibt es nicht, aber innerhalb einer Woche müsste der AG schon reagieren können. Tut er das trotz Nachfrage einfach nicht oder lehnt jeden Urlaubswunsch ab, hilft nur der Gang zum Arbeitsgericht.
Gruß
U.Daniel

Hallo

nein, das gibt es nicht.
Grundlage für den Erholungsurlaub ist das Bundesurlaubsgesetz, in dem aber nur elementare Dinge wie Mindesturlaub, Zeitpunkt des Urlaubs, Wartezeit usw. geregelt sind.

Ob überhaupt und wenn ja wann eine Urlaubsbesprechung abgehalten wird, bleibt jedem Arbeitgeber selbst überlassen, solange dem BUrlG entsprochen wird.
Möglich wäre eine Regelung in einem Tarifvertrag oder noch besser in einer Betriebsvereinbarung, sofern es so etwas im Betrieb gibt.

So vorhanden empfehle ich den Betriebsrat anzusprechen.

Viele Grüße
D

Sicher gibt es Gesetze, in denen einige Dinge zum Urlaubsthema geregelt sind, aber was bitte soll eine „Urlaubsbesprechung“ eigentlich sein?

Hallo,

was bitte soll „Urlaubsbesprechung“ sein ?
Falls es um die Urlaubsgewährung geht, lautet die Antwort: NEIN.

Der AN muß notfalls die Urlaubsgewährung vor dem Arbeitsgericht erstreiten.
Hätte der Betrieb einen BR, hätte dieser bei allen Urlaubsangelegenheiten Mitbestimmungsrechte.

&Tschüß
Wolfgang

Hallo,

es gibt das Bundesurlaubsgesetz. Die Planung ist aber letztlich von Betrieb zu Betrieb unterschiedlich. Wenn ein Betriebsrat vorhanden ist, sollte dieser entsprechende Zeiträume für das Einreichen der Urlaubsanträge im Einvernehmen mit dem AG erarbeiten.

Gruß

Klaus

Hallo,
nein, eigentlich nicht.
Aber der Arbeitnehmer muss rechtzeitig planen können.
Jeder Arbeitgeber ist daher gut beraten, die Urlaubswünsche der Arbeitnehmer möglichst frühzeitig zu erfragen.
Keinesfalls darf der AG die Urlaube der Mitarbeiter ohne deren Einverständnis festlegen.
Schauen Sie mal im Bundesurlaubsgesetz nach, dort finden Sie weitere Informationen.
Gruß
Paul

Hallo,
mir ist kein Gesetz bekannt, wonach der AG verpflichtet ist eine Urlaubsbesprechung durchzuführen.
Gruß
D.Kühn

Hallo, twisterhp,

zuerst einmal hier:
http://bundesurlaubsgesetz.info/.
Grundsätzlich muss die Urlaubsplanung bis Ende d. J. stattgefunden haben. Ich hoffe, es hilft. Viel Glück
tueffi

Erst einmal mal Danke an alle!
Wo ich Arbeite wird die Urlaubsbesprechung immer erst im selben Jahr gemacht. Frühestens Februar. Naja und wenn man dann mit Familie, Kind und Hund was günstiges sucht ist es schon meistens belegt. Darum meine Frage bis wann spätestens eine Urlaubsbesprechung innerbetrieblich stattfinden muss.

@Tueffi wo steht das mit bis spätestens Ende des Jahres?

TwisterHP

Hallo,
so ein Gesetz gibt es leider nicht. Wenn man Glück hat gibt es eine Betriebsvereinbarung darüber.

Wenn nicht, dann würde ich meinen Urlaubswunsch auf jeden Fall meinem Chef schriftlich übergeben, mit der Bitte diesen mit mir durch zu sprechen, denn man möchte ja auch eine Reise buchen.
Wenn man einen konkreten Urlaubsantrag gestellt hat und diesem stehen keine betrieblichen Wünsche entgegen ist der Urlaub zu gewähren (§ 7 Absatz 1 Bundesurlaubsgesetz (BUrlG).

Es müsste ja auch im Sinne des Chefs sein, möglichst früh eine sauber abgestimmte Urlaubsplanung zu bekommen.

MfG
Harley

Leider steht es nirgendwo geschrieben. In Betrieben mit BR ist es selbstverständlich. In deinem Fall würde ich vorschlagen, dem AG deinen Urlaubswunsch vorzulegen. Hat er keinen triftigen Grund, ihn abzulehnen, muss er den Urlaub genehmigen (Bundesurlaubsgesetz). Aber wenn er zustimmt (ich drücke die Daumen), lass dir deinen Urlaubsantrag auf jeden Fall unterschreiben.
tueffi

hallo
ein gesetzt ist mir nicht bekannt.
dennoch sollte mit der urlaubsplanung im dezember gestartet und im januar abgeschlossen werden - so wird es jedenfalls bei uns durchgeführt. im einklang mit der leitung und betriebsrat.

Ich nehme an sie meinen mit Urlaubsbesprechen die Urlaubsplanung für einen Betrieb ( Zeitraum und länge des Urlaubs des gesamten Personals )
Die Urlaubsplanung muss bis zum 31.12 des vorigen Jahres abgeschlossen sein.
Bundesurlaubsgesetz

Hallo,
wenn es keinen gültigen Tarifvertrag gibt gilt das BundesUrlaubsgesetz. In den Tarifverträgen ist oft geregelt, dass die Urlaubsplanung am Jahresbeginn festgelegt wird.
Im Gesetz steht zur Planung nicht viel:
§ 7 Zeitpunkt, Übertragbarkeit und Abgeltung des Urlaubs
(1) Bei der zeitlichen Festlegung des Urlaubs sind die Urlaubswünsche des Arbeitnehmers zu berücksichtigen, es sei denn, daß ihrer Berücksichtigung dringende betriebliche Belange oder Urlaubswünsche anderer Arbeitnehmer, die unter sozialen Gesichtspunkten den Vorrang verdienen, entgegenstehen. Der Urlaub ist zu gewähren, wenn der Arbeitnehmer dies im Anschluß an eine Maßnahme der medizinischen Vorsorge oder Rehabilitation verlangt.
(2) Der Urlaub ist zusammenhängend zu gewähren, es sei denn, daß dringende betriebliche oder in der Person des Arbeitnehmers liegende Gründe eine Teilung des Urlaubs erforderlich machen. Kann der Urlaub aus diesen Gründen nicht zusammenhängend gewährt werden, und hat der Arbeitnehmer Anspruch auf Urlaub von mehr als zwölf Werktagen, so muß einer der Urlaubsteile mindestens zwölf aufeinanderfolgende Werktage umfassen.
(3) Der Urlaub muß im laufenden Kalenderjahr gewährt und genommen werden. Eine Übertragung des Urlaubs auf das nächste Kalenderjahr ist nur statthaft, wenn dringende betriebliche oder in der Person des Arbeitnehmers liegende Gründe dies rechtfertigen. Im Fall der Übertragung muß der Urlaub in den ersten drei Monaten des folgenden Kalenderjahrs gewährt und genommen werden. Auf Verlangen des Arbeitnehmers ist ein nach § 5 Abs. 1 Buchstabe a entstehender Teilurlaub jedoch auf das nächste Kalenderjahr zu übertragen.
(4) Kann der Urlaub wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses ganz oder teilweise nicht mehr gewährt werden, so ist er abzugelten.

Hoffe das hilt Dir

Hallo, leider nicht mein Fachgebiet, hier kann ich nicht helfen