Urlaubsbewilligung

Hallo

Ich bin Altenpfleger und habe eine 3/4 Stelle. Also arbeite ich maximal 12 Tage im Monat in einer 10 Stunden Schicht. Ich habe etwas Urlaub angesammelt … 49 Tage.

Mein Chef bzw die Verwaltung vergibt mit meinen Urlaub so …

Ich arbeite einen Monat nur 11 Tage und habe an meinen „Freitagen“ 9 Tage Urlaub.

Also ich arbeite nur 1 Tag weniger, habe aber 9 Tage Urlaub weg.

Der Urlaub bringt mir ja überhaupt nichts da ich ja sowieso frei hätte. Die Verwaltung meint das es so richtig sei und der Urlaub dazu da ist nicht zum Dienst gerufen werden zu können.

Wie kann das sein, ist das richtig so ?

Danke für eure Antworten

Hallo erstmal :smile: Danke für Deine Frage !
Verstehe ich richtig,dass Du Nachtwache bist?
Der angesammelte Urlaub kann nicht mit deinen festen X Tagen ausgelichen werden. Wenn Du im Monat Deine vertraglich vereinbarten Stunden geleistet hast sowieso nicht. Mit 11 statt 12 Tagen arbeiten,könnten höchtes Überstunden abgebaut werden,nicht jedoch Urlaubstage(und vorallem nicht 9 X Tage als Urlaub abrechnen !) Musst Du keinen Urlaubsantrag stellen bei euch? Alles sehr merkwürdig… Habt ihr denn akuten PErsonalmangel,welcher auch aus dem Stellenschlüssel hervorgeht?
Ansonsten muss Dir Dein Arbeitgeber Deinen Rest bzw. „angesammelten“ Urlaub bis spätesten 31.3 des Folgejahres gewähren oder(und das aber bitte nur mit schriftlicher Absicherung)auszahlen. Und darum musst Du Dich auch selbst kümmern,denn wenn der Stichtag abgelaufen ist,hast Du keinen Anspruch mehr darauf.
So,ich hoffe,ich konnte wenigstens einen kleinen Schritt weiterhelfen.
Viele Grüße Butterfly

Hallo,
kann Dir leider keine konkrete Auskunft geben,da Du nicht geschrieben hast, was in Deinem Arbeitsvertag steht in Bezug der Regelung der wöchentlichen Arbeitszeit.Die Äußerung der Verwaltung kann ich garnicht nachvollziehen,kann es sein das Du in dem Monat in dem Dir 9 Tage Urlaub berechnet werden und du trotzdem 11 Tage arbeiten musst Dir am Ende des Monats
Plusstunden angerechnet werden ? Ansonsten bei der Verwaltung nochmals Berechnung erklären Lassen.

Hallo

Also der Urlaub wird in der berechnung als Arbeitstag gewertet und muss mit dienststunden hinterlegt sein, d.h. also du bekommst dann in diesem Monat das gehalt für 20 Tage dienst…
ob die Verteilung des Urlaub so rechtens ist halte ich für fragwürdig, kann dir aber leider keine juristische Quelle benennen.

Ich hoffe etwas weiter geholfen zu haben

alles Gute weiterhin

Hallo,
wie viele Arbeitstage haben Sie denn in einer Woche?
Was steht in Ihrem Arbeitsvertrag als Wochenarbeitszeit?
Die Urlaubstage richten sich nach den Arbeitstagen, die Sie in der Woche arbeiten.
Eine Berechnungsmöglichkeit ist folgende:
(Anzahl der Urlaubstage der Vollzeitkraft x Arbeitstage pro Woche der Teilzeitkraft) / Arbeitstage pro Woche der Vollzeitkraft

oder bei wechselnden Arbeitstagen:

(Urlaubstage im Unternehmen x Arbeitstage des Mitarbeiters über 13 Wochen) / Arbeitstage der übrigen Vollzeitmitarbeiter über 13 Wochen

Ich hoffe, das hilft weiter.
Viele Grüße