Hi,
ist es möglich, dass ein Arbeitgeber seinen Mitarbeitern vorschreibt, dass er einmal im Jahr mind. 15 Tage am Stück Urlaub nehmen muss?
Es existiert eine „Art“ Arbeitsanweisung in diesem Betrieb, in der das mit dem Urlaub festgehalten ist.
Reicht das als Grundlage?
Eine gesetzliche Regelung konnte ich dazu nicht finden.
Gruß
Denkzettel
Hallo,
Eine gesetzliche Regelung konnte ich dazu nicht finden.
schau mal in das BUrlG, § 7 Abs. 2
(2) Der Urlaub ist zusammenhängend zu gewähren, es sei denn, daß dringende betriebliche oder in der Person des Arbeitnehmers liegende Gründe eine Teilung des Urlaubs erforderlich machen. Kann der Urlaub aus diesen Gründen nicht zusammenhängend gewährt werden, und hat der Arbeitnehmer Anspruch auf Urlaub von mehr als zwölf Werktagen, so muß einer der Urlaubsteile mindestens zwölf aufeinanderfolgende Werktage umfassen.
Gruß, Bernd
Hi,
ist es möglich, dass ein Arbeitgeber seinen Mitarbeitern
vorschreibt, dass er einmal im Jahr mind. 15 Tage am Stück
Urlaub nehmen muss?
Möglich ist vieles. Angestellte Lehrer z.B. können keinen einzigen Tag frei verplanen.
Es existiert eine „Art“ Arbeitsanweisung in diesem Betrieb, in
der das mit dem Urlaub festgehalten ist.
Reicht das als Grundlage?
Existiert ein Betriebsrat? Dann hätte dieser ein nicht unwesentliches Mitspracherecht.
Ansonsten reicht es, wenn der AG dringende betriebliche Gründe anführt.
Eine gesetzliche Regelung konnte ich dazu nicht finden.
Die wurde schon genannt.
Um das mal ganz klar zu formulieren: Im Gesetzt steht nichts anderes, als dass der gesamte Jahresurlaub am Stück zu nehmen ist.
Erst, wenn es Gründe in der Person des AN (also ein Urlaubswunsch) oder derer dringend betriebliche gibt, gilt etwas anderes, aber auch dann muss einmal mindestens zwei Wochen am Stück dabei sein.
VG
Guido
Danke für die Antworten.
Das hilft in der weiteren Planung weiter.
Viele Grüße
Denkzettel