Urlaubsentgeld nachfordern bei Nebenjob?

Hallo zusammen,

man nehme mal an, jemand ist seit 4 Monaten bei seinem Arbeitgeber als Studentische Aushilfe, bzw. geringfügig Beschäftigter angestellt.
Bei der Anstellung wurde lediglich ein Personalbogen ausgefüllt, d.h. kein richtiger Arbeitsvertrag wurde ausgehändigt.
Die Person arbeitet seit 4 Monaten 3x die Woche für je 8 Stunden an festen Tagen. (im 1. Monat nur 2x wöchentlich)
Die Person kündigt nach 4 Monaten das Arbeitsverhältnis auf Grund von einer „neuen Unternehmensführungsweise“.
Es wurde nach 2 1/2 Monaten Arbeitszeit 4 Tage Urlaub beantragt & auch bewilligt.

Mündlich wurde der Person gesagt, dass kein Urlaubsentgeld gezahlt wird. (ENTgeld, nicht Urlaubsgelt)
Das ist nicht rechtens, oder?
Kann die Person die 4 Tage Urlaubsentgeld nach Kündigung einfordern? Wenn ja, wie am besten?

Auf den Lohnabrechnungen stehen immer nur „nicht anwesend“ auch bei den besagten Urlaubstagen.
Gibt es da eine Beweisschwierigkeit?

Mit freundlichen Grüßen

Nalim

Nach einem Auszug aus dem Bundesgesetz, siehe unten, hat man erst nach 6 Monaten anspruch auf Urlaub und Urlaubsentgeld.

Das Bundesurlaubsgesetz

Jeder Arbeitnehmer in Deutschland besitzt einen Urlaubsanspruch. Die Mindestdauer für den Urlaub ist im Arbeitsgesetz geregelt. Bei einer 5-Tageswoche liegt der Urlaubsanspruch bei 20 Tagen im Jahr. Bei 6 Arbeitstagen pro Woche verlängert sich dieser Urlaubsanspruch auf 24 Tage. Seinen Urlaubsanspruch erwirbt der Arbeitnehmer jedoch erst nach einer 6-monatigen Beschäftigung für einen Arbeitgeber. Diese 6 Monate beziehen sich nicht auf die absolute Beschäftigungszeit, sondern auf das Kalenderjahr. Das wissen viele Arbeitnehmer und auch Arbeitgeber jedoch nicht. Wenn ein Arbeitnehmer nun erst im Oktober seine neue Arbeit beginnt, kann er keinen Urlaubsanspruch auf den Jahresurlaub mehr erwerben. Er besitzt jedoch einen Urlaubsanspruch auf einen Teilurlaub.

Gruß Frank

Hallo Frank,

„Er besitzt jedoch einen Urlaubsanspruch auf einen Teilurlaub.“

soweit ich mich durchlesen konnte, erwirbt man einen anteiligen Urlaub, oder?
d.h. im Folgenden : Wenn jemandem 20 Tage Urlaub zustehen, hat man, sollte man nur 3 Monate im ersten Kalenderjahr gearbeitet haben, einen Anspruch auf 1/4 des regulär zustehenden Urlaubes. (=5 Tage)
Oder sehe ich das Falsch?

Gruß Nalim

weiter im Text:

Urlaubsanspruch
Auch geringfügig Beschäftigte haben Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub. Laut Gesetz sind dies mindestens 24 Werktage im Jahr. Werktage heißt: Montag bis einschließlich Samstag (6-Tage-Woche!) ohne gesetzliche Feiertage. Das entspricht 4 Wochen im Jahr. Die meisten Geringfügigen arbeiten aber nicht an sechs Tagen in der Woche. Wer z.B. nur am Montag arbeitet, kann natürlich nicht verlangen, 24 Montage im Jahr Urlaub zu haben (zusammen mit Oster- und Pfingstmontag hätte er dann genau ein halbes Jahr Urlaub). In diesem Fall hätte er bereits bei nur 4 Urlaubs-Montagen im Jahr 4 volle Urlaubswochen. Die Berechnungsformel dafür ist:

Arbeitstage des Mitarbeiters wöchentlich / 6 x 24 = Urlaubstage

erster Monat: 2 Tage / 6 x 24 = 8 pro Jahr / 12 = 0,6 Tage Urlaub
3 Monate : 3 Tage / 6 x 24 = 12 pro Jahr / 12*3 = 3 Tage Urlaub

Also hat er 3,6 Tage Urlaubsanspruch. Diese einzufordern gestaltet sich jedoch schwierig, auf ein gerichtlichen Prozess würde ich abraten, bei der Agentur für Arbeit falls er sich melden mußte kann er dies angeben, eventuell reicht ein Schreiben von der Agentur von Arbeit, dass das Unternehmen zahlt. Aber die Lohnabrechnung muss dabei sein, dass die Anfrage stimmt.

Weiter kann ich leider nicht helfen, bin kein Anwalt und die Forderung ist recht klein um einen Anwalt zu konsultieren.

Gruß Frank

danke für die Antworten Frank. Gruß Nalim