Urlaubsentgeld Urlaubsgeld bei Kündigung

Guten Tag,

wenn ich bei der Bundeswehr entlassen werde, aber noch Resturlaub vom Vorjahr besitze welcher übertragen wurde, kann ich selbigen auszahlen lassen ?

Hallo zurück,

da kann ich Dir leider nicht helfen, da ich ‚normal‘ nach meiner Zeit abgegangen bin, also man mir nicht gekündigt hat. Was hast Du denn angestellt ?

Da empfehle ich doch lieber einen Anruf bei dem für Dich zuständigen Rechnungsführer des Bataillons, die wissen im Normalfall Bescheid. Ein ‚Tip‘ von einem ‚externen Berater‘ aus dem Forum hier kann unter Umständen inkorrekt sein. Daher bitte lieber bei den offiziellen Stellen fragen!

Ich bin mir nicht sicher, ob Du beim Bund überhaupt grundsätzlich Anspruch auf Auszahlung von Urlaub hast - aber das bitte wie oben beschrieben klären.

Gruß,
Stefan

Hallo,

Resturlaub muss bei der Bundeswehr wie bei jedem anderen Arbeitgeber auch ausbezahlt werden.

LG

Dein Chef muss dir die Zeit frei geben.
Auf eine Auszahlung hast du generell kein Anspruch .
Ob möglich wenn beide Seiten damit einverstanden sind, k.A… Denke aber nicht denn Urlaub ist zum erholen da.

Hallo mzsm,
da kann ich leider keine rechtssichere Auskunft geben. Ich würde mich entweder anonym an die Bundeswehr über deren Internetseits oder offen an meinen Chef wenden.
Gruß
wurm260480

Hallo,

das weiß ich nicht zu 100% aber ich gehe davon aus dass dein Disziplinarvorgesetzer Dir den EU gewähren wird, sprich du vor deinem DZE noch Urlaub machen musst.

Gruß

Hallo,

bei der Frage muss ich leider passen. Das funktioniert meiner Meinung nach nur, wenn der Urlaub aus zwingenden dienstlichen Gründen nicht genommen werden konnte.

Meine Empfehlung ist eine Anfrage (auf jeden Fall schriftlich) bei der für Ihre Bezüge zuständigen Wehrbereichsverwaltung. Eventuell kann auch der Rechnungsführer Ihrer Einheit oder des für Ihre Einheit zuständigen BwDLZ helfen.

Mit freundlichen Grüßen

Wise

Also von solch einem Fall habe ich noch nicht gehört, aber ich denke das das Beamtenrecht etwas dazu aussagen könnte, ich kann hierzu sonst keine Aussage tätigen.

Hallo.

Kann man schon. Wenn es sich um eine normale ehrenhafte Entlassung handelt. Einfach den Pers ansprechen

Hallo!

Darauf kann ich nur mit einem eindeutigen „Nein“ beantworten!

Urlaub kann nicht ausgezahlt werden, was ausgezahlt werden kann (über den Stundenzettel) sind Überstunden.

MkG

Auf Ihre Anfrage folgende Antwort:

Mit Änderung der Soldatenurlaubsverordnung (etwa 1997) wurde die Verlängerung der Urlaubsabgeltung - also Übertragung in das nächstes Urlaubsjahr und Abgeltung bis zum 31.12. im Folgejahr beschlossen. Dies wurde notwendig, weil immer mehr Soldaten in den Auslandseinsatz geschickt wurden (teilweise 6-7 Monate am Stück) und die auslandsvorbereitende Ausbildung so zwischen 3-5 Monate in Anspruch nimmt, somit man u.U. seinen Urlaub im eigentlichen Kalenderjahr nicht nehmen konnte.

Urlaub / oder auch Resturlaub wird grundsätzlich *nicht* ausbezahlt. Hier ist aber der KpChef angehalten, eine Abgeltung des Urlaubsanspruches zuzulassen, er kann zwar aus dienstichen Gründen den einen oder anderen Urlaubszeitraum verweigern, eine rechtzeitige Abgeltung des Resturlaubes muss er jedoch zulassen.(Beschwerdefähig).
Nachzulesen in der Soldatenurlaubsverordnung.
Dort im Intranet unter Vorschriften-ONLINE, hier die ZDv 14/5 anklicken. Im hinteren Teil der Vorschrift befindet sich der Abschnitt der Soldatenurlaubsverordnung.

Eine Ausnahme könnte jedoch eventueller erworbener Dienstzeitausgleich sein - der ursprünglich in Freizeit gewährt wurde - kann auf Antrag beim KpChef u. Vorliegen aller Voraussetzungen - in entsprechende kleine oder große Anrechnungsfälle umgewandelt und dann ausgezahlt werden (liegt aber am KpChef). Ist aber nicht üblich und hängt vom KpChef ab - ist ja ne Einzelfallentscheidung.

Falls Ihnen meine Auskunft nicht ausreicht, können Sie sich im Zweifelsfall an Ihren S1-Fw oder S1-Offz im Btl wenden, der ist zu diesem Sachverhalt meistens der kompetenteste Ansprechpartner.

Ich hoffe, ich konnte ihr Frage damit beantworten.
Mit freundlichen Grüßen
L.B.

Hallo,
da muss ich leider passen. Ich habe noch nie davon gehört, dass man Urlaub auszahlen lassen kann, aber das heisst nicht, dass es nicht geht, sorry.

Gruß Ramon

P.S.: Das müsste dir eigentlich dein Spieß sagen können oder jeder andere Spieß.

Ja wird ausgezahlt.
Guten Tag,

wenn ich bei der Bundeswehr entlassen werde, aber noch
Resturlaub vom Vorjahr besitze welcher übertragen wurde, kann
ich selbigen auszahlen lassen ?

Im öffentlichen Dienst (wozu auch die BW zählt) ist es nahezu unmöglich Urlaub auszahlen zu lassen. Ich kenne Fälle aus der BW, da ist der Urlaub einfach verfallen, wenn man den nicht genommen hat. Ausnahme; Der Dienstherr hatte schwerwiegende Gründe den Urlaub nicht zu genehmigen. Ich würde schnellstmöglich mit dem Spieß darüber reden und ansonsten noch vor Dienstende den Urlaub nehmen.

MfG