Moin!
Angenommen, in einem Arbeitsvertrag stünde zum Urlaubsentgelt folgendes:
„Auf das dem Arbeitnehmer während des Urlaubs zustehende Entgelt wird eine Abschlagszahlung von € 0,80 pro Arbeitsstunde geleistet. Diese Abschlagszahlung ist bereits bei der vereinbarten Vergütung enthalten. Das Urlaubsentgelt wird jährlich abgerechnet und mit den ausgezahlten Abschlagszahlungen an den Arbeitnehmer verrechnet.“
Damit erschiene der an anderer Stelle vereinbarte Stundenlohn natürlich höher, würde der AN aber tatsächlich Urlaub nehmen, stünde er während dieser Zeit ohne Einkünfte da.
Wäre so ein Passus zu beanstanden?
Vielen Dank vorab!
Munter bleiben… TRICHTEX