Hallo, folgender Fall— Arbeitgeber x hat im Januar 2005 mit einem Aushang am schwarzen Brett verkündet das ab sofort kein Urlaubsgeld und auch keine Zuschläge mehr für Spätschicht (18-22 Uhr) bezahlt wird.
Arbeitnehmer y hat aber seit 24 Jahren Urlaubsgeld und auch Zulage für Spätschicht bekommen.
Arbeitgeber x behauptet dies wäre eine Betriebsvereinbarung eine solche existiert aber nicht, natürlich ist Arbeitgeber x auch nicht im Arbeitgeberverband, hat aber bisher immer nach Tarif bezahlt.
Kann er einfach das Urlaubsgeld und die Schichtzulage streichen?
Hallo
Existiert überhaupt nichts Schriftliches über die Zulagen und das Urlaubsgeld?
Gruß,
LeoLo
Das einzig Schriftliche ist (war) das Urlaubsgeld/Schichtzulage auf der Lohnabrechnung. Außerdem ist Urlaubsgeld/Schichtzulage im Tarif geregelt.
Gruß Bernd
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Das einzig Schriftliche ist (war) das
Urlaubsgeld/Schichtzulage auf der Lohnabrechnung. Außerdem ist
Urlaubsgeld/Schichtzulage im Tarif geregelt.Gruß Bernd
Der Tarif interessiert nur dann, wenn die Anwendung im AV vereinbart wäre.
Allerdings könnte der AN mal einen Arbeitsrechtsfachmenschen vor Ort kontaktieren, ob durch die fortdauernde Zahlung (wenn sie ununterbrochen war !!!) nicht eine sog. „betriebliche Übung“ entstanden ist, die Bestandteil des AV wurde und somit nur noch durch Änderungskündigung aufhebbar wäre.
&Tschüß
Wolfgang
Hallo Wolfgang, in der Tat handelt es sich um eine „Betriebliche Übung“ einige AN haben gegen die Streichung des Url.Geldes und Schichtzulage geklagt.Bei der ersten Verhandlung ist allerdings nix rausgekommen,der Anwalt vom AG gab vor er könne im Moment nichts genaues dazu sagen(Betriebsvereinbarung die es nicht gibt) und wollte einen neuen Termin! Was soll das? wenn ich vors Gericht ziehe muß ich doch als Anwalt wissen weshalb ich dahin gehe oder wie.
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Hallo Wolfgang, in der Tat handelt es sich um eine
„Betriebliche Übung“ einige AN haben gegen die Streichung des
Url.Geldes und Schichtzulage geklagt.Bei der ersten
Verhandlung ist allerdings nix rausgekommen,der Anwalt vom AG
gab vor er könne im Moment nichts genaues dazu
sagen(Betriebsvereinbarung die es nicht gibt)
Klar, wenn es eine Betriebsvereinbarung gäbe, wärs keine betriebliche Übung. Die kann nur da greifen, wo irgendetwas über einen längeren Zeitraum gemacht/gezahlt wird, ohne das dies schriftlich niedergelegt wurde.
und wollte einen neuen Termin! Was soll das? wenn ich vors
Gericht ziehe muß ich doch als Anwalt wissen weshalb ich dahin
gehe oder wie.
Der Anwalt wird schon wissen, was er tut, nämlich vermutlich auf Zeit spielen. Entweder, um die Kläger zu zermürben, oder weil er von seinem Mandanten lückenhafte und/oder fehlerhafte Infos bekommen hat. Ist eine ziemlich gängige Methode, vor allem, wenn man schlechte Karten hat. Da müssen die Kläger durch.
&Tschüß
Wolfgang
Hallo
Gibt es denn überhaupt einen Betriebsrat?
Ich bezweifel das mal, denn dann wäre es ja nicht so schwer, die Betriebsvereinbarung zu finden.
Daher => kein Betriebsrat = keine Betriebsvereinbarung (ohne geht nämlich nicht) und selbst wenn es einen Betriebsrat und eine Betriebsvereinbarung gibt, dürfte die Regelung der Sonderzuwendung eventuell wegen Verstoß gegen Absatz 3 vom http://bundesrecht.juris.de/betrvg/__77.html unwirksam sein.
Eine Betriebsordnung (also das, was der AG vermutlich meint) reicht da mit allerhöchster Wahrscheinlichkeit nicht aus, selbst wenn er so etwas jetzt noch aus dem Hut zaubert.
Gruß,
LeoLo
Hallo LeoLo, danke für den Hinweis . Bin mal gespannt was dabei rauskommt. Ich muß noch hinzufügen das der AG seit geraumer Zeit nicht mehr in der Lage ist auch die Löhne fristgerecht Abzurechnen-hängt immer einen Monat hinterher auch deshalb Klagen die AN vor dem Arbeitsgericht.
Gruß Bernd
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]