Hallo ich bin es nochmal!
Kann mir jemand schreiben, ob man trotz Bezug von Krankengeld, Anspruch auf das Urlaubsgeld hat. Schließlich ist dies ja für das ganze Jahr angedacht, oder sehe ich das falsch?
Danke im Voraus
die kleine Robbe
Hallo ich bin es nochmal!
Kann mir jemand schreiben, ob man trotz Bezug von Krankengeld, Anspruch auf das Urlaubsgeld hat. Schließlich ist dies ja für das ganze Jahr angedacht, oder sehe ich das falsch?
Danke im Voraus
die kleine Robbe
Hallo,
Kann mir jemand schreiben, ob man trotz Bezug von Krankengeld,
Anspruch auf das Urlaubsgeld hat. Schließlich ist dies ja für
das ganze Jahr angedacht, oder sehe ich das falsch?
einen gesetzlichen Anspruch auf Urlaubsgeld gibt es nicht. Sollte also ein AN einen Anspruch darauf haben, ergibt sich dieser aus dem Arbeitsvertrag und/oder einem Tarifvertrag, sofern ein solcher verbindlich ist. Was darin genau geregelt ist, wird hier keiner wissen.
Ein Blick in diese Unterlagen sollte daher Auskunft geben.
Gruß
S.J.
Danke für die schnelle Antwort Steve Jobs,
habe mal in die Unterlagen geschaut, auch schon zuvor und konnte leider damit nichts anfangen. Also unter dem Punkt Sonderzahlungen heißt es:
„Ab dem zweiten Jahr des ununterbrochenen Bestehens des Beschäftigungsverhältnisses hat der Mitarbeiter Anspruch auf Jahressonderzahlungen in Form von zusätzlichen Urlaubs- und Weihnachtsgeld. Die Auszahlung des Urlaubsgeldes erfolgt mit der Abrechung für den Monat Juni eines jeden Jahres, die Auszahlung des Weihnachtsgeldes erfolgt mit der Abrechung für den MOnat November eines jeden Jahres.
Das Urlaubs- und Weihnachtsgeld erhöht sich mit zunehmender Dauer der Betriebszugehörigkeit, berechnet auf die Stichtage 20. Juni und 30. November.“
Voraussetzung für den Anspruch auf AUszahlung der Sonderzahlungen ist das Bestehen eines ungekündigten Beschäftigungsverhältnisses zum Auszahlungszeitpunkt. Anspruchsberechtige Mitarbeiter, deren Arbeitsverhältnis im Kalenderjahr ruht, erhalten keine Leistung. Ruht das Arbeitsverhältnis im Kalenderjahr teilweise, so erhalten sie eine anteilige Leistung."
Soweit der Auszug aus dem Arbeitsvertrag. Ich weis nun nicht ob dieses „ruhen“ auch bedeutet, wenn man mehr als 6 Wochen krankgeschrieben ist. Ich bin derzeit im 6. Jahr und habe 2011 im Januar gearbeitet und bin nun bei der Wiedereingliederung.
Vielleicht ist jetzt alles klarer und Sie können mir nochmals antworten. Vielen Dank
LG
Guten Abend
Voraussetzung für den Anspruch auf AUszahlung der
Sonderzahlungen ist das Bestehen eines ungekündigten
Beschäftigungsverhältnisses zum Auszahlungszeitpunkt.
Anspruchsberechtige Mitarbeiter, deren Arbeitsverhältnis im
Kalenderjahr ruht, erhalten keine Leistung. Ruht das
Arbeitsverhältnis im Kalenderjahr teilweise, so erhalten sie
eine anteilige Leistung."
Meiner Meinung nach ruht das Arbeitsverhältnis bei Krankengeldbezug, also würde das Urlaubsgeld nur anteilig gezahlt werden…
Auf die schnelle habe ich dazu nur folgendes gefunden:
Zitat:
„Ein Arbeitsverhältnis ruht, wenn die wechselseitigen Hauptpflichten, nämlich die Pflicht des Arbeitnehmers zur Arbeitsleistung und die Pflicht des Arbeitgebers zur Zahlung der vereinbarten Vergütung, suspendiert sind und somit der jeweilige Gläubiger von seinem Schuldner die Erbringung der Leistungen nicht mehr verlangen und durchsetzen kann (BAG 9. August 1995 - 10 AZR 539/ 94 - BAGE 80, 308).“
LG
Gruß
MG