Urlaubsgeld abgezogen bei Krankheit

Hallo!

Eine Person X ist angestellt bei einer Firma Y mit monatlich 92 Arbeitsstunden und 24 Tagen Urlaub, der innerhalb einer konkreten, feststehenden Zeit genommen werden muss. Der Arbeitnehmer X erkrankt über längere Zeit (10 Wochen), bekommt von der Firma Y 6 Wochen Lohnfortzahlung, anschließend Krankengeld. Die Krankheit erstreckte sich auch über den Zeitraum, in dem der Urlaub genommen werden muss.
Die Firma erstellt eine Lohnbescheinigung über einen Minusbetrag nach Ende der Krankheit und zieht diesen Betrag von der nächsten Lohnzahlung ab.
Besteht Anspruch auf Urlaub bzw. Urlaubsgeld für diesen vergangenen Zeitraum und wie lange kann dieser geltend gemacht werden?

Hallo!

Hallo,

Eine Person X ist angestellt bei einer Firma Y mit monatlich
92 Arbeitsstunden und 24 Tagen Urlaub, der innerhalb einer
konkreten, feststehenden Zeit genommen werden muss. Der
Arbeitnehmer X erkrankt über längere Zeit (10 Wochen), bekommt
von der Firma Y 6 Wochen Lohnfortzahlung, anschließend
Krankengeld. Die Krankheit erstreckte sich auch über den
Zeitraum, in dem der Urlaub genommen werden muss.

§ 9 BUrlG kann nicht vom AG einseitig zu Lasten des AN eingeschränkt werden.
http://www.gesetze-im-internet.de/burlg/__9.html

Die Firma erstellt eine Lohnbescheinigung über einen
Minusbetrag nach Ende der Krankheit und zieht diesen Betrag
von der nächsten Lohnzahlung ab.

Wegen Krankheit kann grundsätzlich kein Minus in Arbeitszeit oder -entgelt entstehen.

Besteht Anspruch auf Urlaub bzw. Urlaubsgeld für diesen
vergangenen Zeitraum

Grundsätzlich ja.

und wie lange kann dieser geltend gemacht
werden?

Das kommt darauf an, welche allgemeinen Verjährungsfristen vereinbart sind und ob - unter Beachtung der Rechtsprechung des EuGH - rechtsgültige Verfallsfristen vertraglich existieren.

Der Gang zum Fachanwalt erschiene in diesem Fall empfehlenswert.

Verständnisfrage an den UP
Hi!

Die Firma erstellt eine Lohnbescheinigung über einen
Minusbetrag nach Ende der Krankheit und zieht diesen Betrag
von der nächsten Lohnzahlung ab.

Wegen Krankheit kann grundsätzlich kein Minus in Arbeitszeit
oder -entgelt entstehen.

Ich hätte es jetzt so verstanden, dass nach der abgerechneten Urlaubszeit diese ins Minus korrigiert wird, weil der MA im Krankengeldbezug war.

Dann wäre diese Korrektur zunächst ja mal nicht verkehrt - dass der Urlaub dann wieder ins Plus kommt, ist aber ebenso unstrittig.

Vielleicht sollte der UP hier noch einmal aufklären…

VG
Guido