Urlaubsgeld als Vorleistung?

Hallo zusammen,

weiß jemand, ob es grundsätzlich möglich ist, eine freiwillige Sondervergütung wie z.B. Urlaubs-/Weihnachtsgeld für ein Jahr im Voraus zu erhalten? Also, nicht rückwirkend?

Bsp.:
Urlaubsgeld wird im Juli 2011 ausbezahlt. Das Urlaubsgeld soll nun für das ganze folgende Jahr bezahlt worden sein, also bis Juli 2012.

Hat jemand Erfahrungswerte ob das gesetzlich zulässig ist.

Freue mich über hilfreiche Antworten! Danke

Hallo,

üblicherweise sind solche Sonderzahlungen immer auch zukunftsbezogen, Bezugszeitraum ist normalerweise das Kalenderjahr, in dem sie gezahlt werden.

So wird im November oft ein 13. Gehalt oder Weihnachtsgeld gezahlt, aber wenn man Ende November ausscheidet, dann in der Regel nur 11/12 gezahlt. Die gleiche Situation stellt sich in vielen Urlaubsgeldregelungen.

Bei Regelungen, bei denen der Bezugszeitraum aber ausschließlich in der Zukunft liegt, also nur zukünftige Betriebstreue vergütet werden soll, wird man sich aber fragen müssen, ob eine solche Regelung denn nicht eine unbillige Erschwerung des Berufswechsels bedeutet, da die Rechtsprechung Rückzahlungsklauseln mit zu langer Bindungswirkung nach dem Bezugszeitraum ablehnt und hier ein ähnlicher Effekt eintritt, indem man den Bezugszeitraum einfach ins nächste Jahr verlagert. Rechtsprechung zu so einem Fall kenne ich aber auf Anhieb nicht.

VG
EK