Urlaubsgeld bei Kündigung: Brutto oder Netto?

Hallöle :smile:

Stellen wir uns vor Frau F bezöge im Jahr X Urlaubsgeld in Höhe von 1000€ Brutto. Am 15. Juni des Jahres X gilt das Arbeitsverhältnis aber als beendet.
Firma Fa, Frau Fs nun ehemaliger Arbeitgeber fordert natürlich nun Urlaubsgeld zurück. In Höhe von 550€. Frau F möchte, wie es sich gehört, das ihr nicht zustehende Urlubsgeld zurückzahlen. Da sie nun aber Netto weniger erhalten hätte, als sie nun Brutto zurück zahlen muss: Wie verhielte sich das? Müsste Firma F nicht den Monat des Urlaubsgeldbezuges komplett neu berechnen, als hätte Frau F das Urlaubsgeld nie erhalten? Sonst würde Frau F doch unberechtigter Weise „Miese“ machen.

Danke für Eure Meinungen :slight_smile:

Vorab: Es gibt noch kein höchstrichterliches Urteil zu der ganzen (!) Geschichte.

Ich würde mich berufen auf das Urteil des Arbeitsgerichts Rostock vom 15.12.1997 4 Ca 300/97.

Natürlich könnte sich der AG im Zweifel auf das LAG Köln vom 17.11.1995 - 13 Sa 558/95 - NZA-RR 1996, 161 oder BAG vom 05.04.2000 - 10 AZR 257/99 - AP BGB § 611 Gratifikation Nr. 224 berufen.

Das (sein!) Problem wäre aber, dass er unabhängig von den Steuern (die sich dann tatsächlich der AN vom Finanzamt holen müsste) manuell die SV-Meldungen korrigieren müsste - und zwar spätestens dann, wenn der Mitarbeiter das Ganze seiner Krankenkasse mitteilt.
Der Arbeitsaufwand steht in keinem Verhältnis

Hi!

Natürlich muss eine Korrekturrechnung erstellt werden und das Netto zurückgefordert werden.

VG
Guido

Gibt es etwas, worauf man sich in so einen Fall berufen kann?