Hallöle
Stellen wir uns vor Frau F bezöge im Jahr X Urlaubsgeld in Höhe von 1000€ Brutto. Am 15. Juni des Jahres X gilt das Arbeitsverhältnis aber als beendet.
Firma Fa, Frau Fs nun ehemaliger Arbeitgeber fordert natürlich nun Urlaubsgeld zurück. In Höhe von 550€. Frau F möchte, wie es sich gehört, das ihr nicht zustehende Urlubsgeld zurückzahlen. Da sie nun aber Netto weniger erhalten hätte, als sie nun Brutto zurück zahlen muss: Wie verhielte sich das? Müsste Firma F nicht den Monat des Urlaubsgeldbezuges komplett neu berechnen, als hätte Frau F das Urlaubsgeld nie erhalten? Sonst würde Frau F doch unberechtigter Weise „Miese“ machen.
Danke für Eure Meinungen