Hi Klaus,
zur Sache wenig Ahnung, aber es geht doch auch anders:
Im Sozialrecht gilt die Amtsermittlungspflicht und Formvorgaben gibt es auch nicht.
Ich würde einfach zunächst um Auskunft zu Leistungen bitten, die Du beantragen kannst.
Danach einfach formlos das Geld beantragen und dann um begründeten widerspruchsfähigen Bescheid bitten. Im Bescheid muss die Rechtsgrundlage stehen, dort kann man dann nachsehen und ggf. Alternativen oder Urteile dazu finden. Stellt es sich dann raus, dass die Auffassung der Behörde angreifbar ist, kann man das im Widerspruch angreifen und unter Hinweis auf die dann positiven Suchergebnisse den Widerspruch begründen.
Viel Erfolg dabei,
W. Pühringer
PS: Ich mach diese Arbeit auch, kann aber leider nicht mehr arbeiten, bevor nicht neue Spenden eingehen. Deswegen habe ich eine Wartezeit. (google mich z. B. unter „DOWAS Würselen Pühringer“.)