Urlaubsgeld bei Landespflegegeld Pflegestufe0

bei einer Pflegestufe kann man ja Urlaubs bzw Verhinderungsgeld beantragen,ca 1500,-/Jahr
Ich habe mit meiner Querschnittlähmung (TH 11/12) jedoch nur die Pflegestufe 0 und bekomme vom Land Brandenburg Hilfe zur Pflege (148,-),kann man hier auch Urlaubs/Verhinderungsgeld beim Sozialamt beantragen ?
Konnte im Netz nicht wirklich was dazu finden.
vllt kann mir jemand helfen?

Danke Klaus

Hallo!

Habe davon auch noch nichts gehört. Ich kann mir aber vorstellen, dass bei Verhinderung der bisherigen Pflegeperson Mehrkosten für einen Pflegedienst oder eine kurzzeitige Unterbringung in einer stationären Einrichtung gezahlt werden.
Am besten, direkt mal beim zuständigen bearbeiter nachfragen.

Viele Grüße
Katrin

Dazu kann ich leider nichts sagen.

Hallo, bei Pflegestufe 0 bin ich mir nicht sicher ob da ein Anspruch besteht. Da kann die Pflegekasse aber Auskunft geben.
Gruß Gaby

Hallo Klaus,

Soweit ich weiß ist die Verhinderungspflege an das Pflegegeld der Pflegekassen gekoppelt, beim Landespflegegeld kenne ich mich nicht aus (zumal ich in Bayern lebe…), ich empfehle Dir, einfach mal bei der Stelle anzurufen, von der Du das Landespflegegeld bekommst.

Beste Grüße und alles Gute

Karolin

Hallo

tut mir leid - in dem Fachbereich kenne ich mich leider nicht gut genug aus.

Alles Gute, mfG

Hallo,

soweit ich informiert bin, bekommt man von der Pflegekasse bei Pflegestufe 0 nur Leistungen bei erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz im Bereich der geistigen Behinderung, Demenz, psychischen Erkrankung. Da gibt es die Abstufung 100 und 200 Euro monatlich für Betreuungsangebote.

Allerdings muss für die Verhinderungspflege mindestens Pflegestufe 1 vorliegen. Da kann aber in solchen Fällen dennoch das Sozialamt befragt werden. Die könnten evtl. im Rahmen ihrer Mittel helfen.

hallo
keine ahnung
einfach beim zuständigen amt nachfragen
gruß
hasan

Hallo Klaus,
sorry, SGB III ist mein Thema, Sozialgeld hab ich keine Ahnung.
Grüße
almut

Hallo,

das tut mir leid, aber da kann ich leider nicht weiterhelfen. Aber ich würde ansonsten einfach mal einen Antrag stellen, mehr wie ablehnen kann das Sozialamt nicht.

Viele Grüße

Hi Klaus,

zur Sache wenig Ahnung, aber es geht doch auch anders:

Im Sozialrecht gilt die Amtsermittlungspflicht und Formvorgaben gibt es auch nicht.

Ich würde einfach zunächst um Auskunft zu Leistungen bitten, die Du beantragen kannst.

Danach einfach formlos das Geld beantragen und dann um begründeten widerspruchsfähigen Bescheid bitten. Im Bescheid muss die Rechtsgrundlage stehen, dort kann man dann nachsehen und ggf. Alternativen oder Urteile dazu finden. Stellt es sich dann raus, dass die Auffassung der Behörde angreifbar ist, kann man das im Widerspruch angreifen und unter Hinweis auf die dann positiven Suchergebnisse den Widerspruch begründen.

Viel Erfolg dabei,

W. Pühringer

PS: Ich mach diese Arbeit auch, kann aber leider nicht mehr arbeiten, bevor nicht neue Spenden eingehen. Deswegen habe ich eine Wartezeit. (google mich z. B. unter „DOWAS Würselen Pühringer“.)