Urlaubsgeld bei Vorvertrag zum

… Berufsausbildungsvertrag für Berufsfachschülers

Unser Sohn hat ein Vorvertrag zum Berufsausbildungsvertrag für Berufsfachschülers.
Er bekommt jedoch kein bezahlten Urlaub…
Im Vorvertrag steht drin siehe Tarifvertrag…
er macht eine Ausbildung bei einem Sanitär - Heizungsbetrieb ( Handwerk).

ich mag keine Fragen beantworten von Leuten, denen anscheinend nicht mal die einfachsten Höflichkeitsformen geläufig sind.
ebenfalls grußlos

Hallo Wolfgang,

ich wollte die Höflichkeitsform nicht vernachlässigen…
bin versehentlich auf absenden gekommen…
habe seit ein paar tagen ein mac… dort ist vieles anders…
Wäre echt toll, wenn du mir weiter helfen könntest.

Dankeschön!!!

Gruss, Tomsen

Hallo,

das bedeutet eben, dass der Tarifvertrag weiteres regelt.
Grundsätzlich gilt das Bundesurlaubsgesetz, demzufolge stehen jedem Arbeitnehmer vier Wochen bezahlten Urlaub zu. Das ist eine Mindestforderung. Dafür brauchts auch keinen Extravertrag.
Was Besonderes ist, dass es sich aber hierbei um einen Ausbildungsvertrag handelt. Dort sind die Urlaubsansprüche nach Alter gestaffelt, ob es sich um einen minderjährigen oder volljährigen Auszubildenden handelt.
Außerdem ist es ein Handwerksberuf, hier kann ich an die zuständige Handwerkskammer verweisen, dort gibt es Beratung und Unterstützung, zumal jeder Ausbildungsvertrag dort verzeichnet ist.
Viel Erfolg

C

das sind ein bisschen wenig Informationen, aber versuchen wir es mal. Wenn er eine schulische Ausbildung an einer Berufsfachschule macht, hat er i.d.R. 6 Wochen schulfrei, die zeiten regelt die Schule. Wenn er eine betriebliche (duale) Ausbildung macht hat er Anspruch auf Urlaub. Die Höhe hängt davon ab, ob der volljährig oder nicht ist. Die Regelungen gehen aus dem Berufsausbildungsvertrag hervor, es kann auch auf den (Mantel-)Tarifvertrag verwiesen werden. Erst wenn dort keine Regelung vorhanden ist, greift das Bundesurlaubsgesetz mit mind. 24 WERKtagen (Mo-Sa) bei z.B. Volljährigen. Infos zu Urlaub bei Azubis siehe hier:http://www.azubi-azubine.de/mein-recht-als-azubi/url…
Gruß
Michael

jedoch kein bezahlten Urlaub…

Im Vorvertrag steht drin siehe Tarifvertrag…

er macht eine Ausbildung bei einem Sanitär - Heizungsbetrieb
( Handwerk).

Hallo,
was genau ist die Frage? Sofern im Tarifvertrag geregelt ist, dass kein Urlaubsgeld gezahlt wird, dann hat Ihr Sohn leider Pech gehabt. Handelt es sich um eine rein schulische Ausbildung? In disem Fall ist mir Urlaubsgeld sowieso nicht bekannt.
Herzlichen Gruß, SAM

Hallo,

was meinen Sie mit Vorvertrag? Das Berufsbildungsgesetz kennt keinen Vorvertrag. Das Berufsausbildungsverhältnis kommt schon mündlich, rechtskräftig zustande.

Es wäre ein Verstoss gegen das Berufsbildungsgesetz wenn kein Urlaub unter Fortzahlung der Ausbildungsvergütung gewährt wird. Erkundigen Sie sich beim Ausbildungsbetrieb wieviele Tage laut Tarifvertrag Urlaub gewährt werden. Die Urlaubstage müssen im Ausbildungsvertrag exakt angegeben werden.

Es gibt jedoch keinen gesetzlichen Anspruch auf Urlaubsgeld. Ggf. ist im Tarifvertrag etwas geregelt.

Sie müssen unterscheiden zwischen Fortzahlung der Ausbildungsvergütung im Urlaub (Urlaubsentgelt) und Urlaubsgeld!

Sollten Sie Fragen oder Probleme haben ist der Ausbildungsberater der zuständigen Stelle (in Ihrem Fall, der Handwerkskammer) für Sie der kompetente Ansprechpartner.

Mit freundlichen Grüßen

Sotiria Ekizoglou

Hallo,

zuerst der Hinweis, dass ich kein Jurist bin. Diese Mail stellt keine juristische Beratung dar, sondern gibt meine persoenliche Meinung wieder.

Ein Vorvertrag ist das Versprechen fuer einen Vertragsabschluss. Somit stellt es quasi einen Vertrag darueber dar, dass spaeter ein Vertrag abeschlossen wird. Vorvertraglich festgelegte Bedingungen und Vereinbarungen gelten fuer den Hauptvertrag.

Wenn der Vorvertrag auf den Tarifvertrag hinweist, dann meine ich sollten die Tarivbedingungen fuer diesen Beruf gelten. Es ist also nicht so, dass kein Urlaub vereinbart ist, das waere auch gar nicht moeglich, dieses verbietet das Jugendarbeitsschutzgesetz. Der Vorvertrag verweist hier lediglich auf die tariflichen Mindestanforderungen, die fuer den Urlaub des Azubi gelten.

Im Uebrigen gilt das Jugenarbeistsschutzgesetz, das seinerseits widerum Mindestanforderungen an bezahlten Urlaub, insbesondere fuer minderjaehrige aber auch fuer volljaehrige Arbeitnehmer vorgibt, die sich in einer Berufsausbildung befinden.

Also einfach mal relaxed bleiben und die Tariflichen Bestimmungen sowie die Vorgaben des Jugendarbeitsschutzgesetzes durchschauen.

Wenns noch Fragen gibt, einfach anmailen.

Fuer einen genaue Auskunft braucht man natuerlich genauere Informationen. Es muesste auch bei der IHK eine Stelle geben bei der man sich ueber die Anforderungen zum Ausbildungsvertrag informieren kann, denn die registrieren jedes Ausbildungsverhaeltnis und geben den Ausbildungsvertrag frei.

Gruesse

Charly

Hallo,

bei einem Ausbildungsvertrag ist die Lohnforzahlung im Urlaub gesetztlich geregelt und Pflicht für den AG. Bei einem Praktikumsvertrag, darum handelt es sich wahrscheinlich, ist das unüblich.

Frank Seiler

Als Azubi,

steht ein immer Urlaub zu, ist im Berufsausbildungsgesetz genau geregelt! Meist in den Ferienphasen, damit Berufsschule nicht ausfällt!