Urlaubsgeld bei Zeitarbeit Teilzeit

Hallo,

angenommen, man ist bei einer Zeitarbeitsfirma angestellt und arbeitet 8h an 4 Tagen pro Woche (32h pro Woche).

Laut ZA Firma bekommt man in dem Fall für jeden genommenen Urlaubstag 6,00 Stunden bezahlt, da sich „das Urlaubsgeld aus dem in den Entgelttabellen festgelegten Tarifentgelt auf der Basis der regelmäßigen monatlichen Arbeitszeit“ errechnet.

Das bedeutet doch, dass man bei jedem Tag Urlaub Geld einbüßt (jeweils 2 Stunden).

Oder anders ausgedrückt: angenommen, man würde 5 Tage die Woche jeweils 6 Stunden arbeiten (und damit 2 Stunden weniger als im 4 Tage Modell), und bekäme dann die 6 Stunden bezahlt im Urlaubsfall, würde man kein (erarbeitetes) Geld verlieren.

Ist hier was in der Abrechnung unsauber oder ist das einfach nur ungerecht?

Danke für Eure Hilfe.
Liebe Grüße
Tina

Hallo,

Wenn beschriebenes Modell Anwendung fände, wäre doch bei 4X8 anzunehmen, dass ein Teil des Lohnes aus täglichen Überstunden besteht.

M.E. müßte Urlaub entsprechend des täglichen Basislohnes in Verbindung mit den tariflich zu leistenden Stunden ( tgl. ) abgegolten werden.

Nach welchem Tarif zahlt die PDL denn den Lohn aus ?
Was steht im Arbeitsvertrag zur Zusammensetzung des Lohnes ?

Im Falle einer Tarifbindung müßte der Manteltarifvertrag allgemein zugänglich im Büro der PDL aushängen.

mfg

ennlo

Hallo,

Hallo,

angenommen, man ist bei einer Zeitarbeitsfirma angestellt und
arbeitet 8h an 4 Tagen pro Woche (32h pro Woche).

Laut ZA Firma bekommt man in dem Fall für jeden genommenen
Urlaubstag 6,00 Stunden bezahlt, da sich „das Urlaubsgeld aus
dem in den Entgelttabellen festgelegten Tarifentgelt auf der
Basis der regelmäßigen monatlichen Arbeitszeit“ errechnet.

Urlaub ist grundsätzlich in Arbeitstagen abzurechnen - unabhängig von den geleisteten Stunden. Für die Bewertung eines Urlaubstages gilt dann der tägliche Durchschnittsverdienst auf Grundlage der tatsächlich geleisteten Arbeit gem. § 11 BUrlG:
http://www.gesetze-im-internet.de/burlg/__11.html
Es sind also für eine Woche Urlaub 4 Tage a 8 Stunden anzusetzen.

Ist hier was in der Abrechnung unsauber oder ist das einfach
nur ungerecht?

Diese Abrechnungsart dürfte rechtswidrig sein.

Danke für Eure Hilfe.
Liebe Grüße

&Tschüß

Tina

Wolfgang

Hallo ennlo,

Nach welchem Tarif zahlt die PDL denn den Lohn aus ?

Wofür steht denn PDL?

„Die Rechte und Pflichten der Arbeitsvertragsparteien bestimmen sich nach den zwischen dem Interessenverband Deutscher ZA-Unternehmen - iGZ. e.V. und der Tarifgemeinschaft der Mitgliedsgewerkschaften des DGB geschlossenen Tarifverträgen für die Zeitarbeitsbranche.“

Was steht im Arbeitsvertrag zur Zusammensetzung des Lohnes ?

„Der Mitarbeiter enthält ein tarifliches Entgelt“
Keine weiteren Details bezüglich der Zusammensetzung.

Grüßle
Tina

Hallo Wolfgang,

Urlaub ist grundsätzlich in Arbeitstagen abzurechnen -
unabhängig von den geleisteten Stunden. Für die Bewertung
eines Urlaubstages gilt dann der tägliche
Durchschnittsverdienst auf Grundlage der tatsächlich
geleisteten Arbeit gem. § 11 BUrlG:
http://www.gesetze-im-internet.de/burlg/__11.html

Mal abweichend von meiner ursprünglichen Frage:
bedeutet dieses Gesetz, daß alle Arbeitgeber Urlaubsgeld zahlen müssen? Ich dachte, das ist freiwillig.

Es sind also für eine Woche Urlaub 4 Tage a 8 Stunden
anzusetzen.

Diese Abrechnungsart dürfte rechtswidrig sein.

Danke

Grüßle
Tina

Hallo Wolfgang,

Hallo,

Mal abweichend von meiner ursprünglichen Frage:
bedeutet dieses Gesetz, daß alle Arbeitgeber Urlaubsgeld
zahlen müssen? Ich dachte, das ist freiwillig.

Ist es auch, weil Du die begriffe verwechselst.
In Deinem UP ging es klar um die Berechnung der Urlaubsvergütung und der Urlaubstage und darauf habe ich geantwortet. Wie Du aus meiner Antwort eine Verpflichtung auf Zahlung von „Urlaubsgeld“ im Sinne von einer zusätzlichen Zuwendung kommst, ist mir vollkommen schleierhaft.

Grüßle

&Tschüß

Tina

Wolfgang

Hallo,

Diese Abrechnungsart dürfte rechtswidrig sein.

Urlaubsentgelt ist tarifdispositiv
http://www.gesetze-im-internet.de/burlg/__13.html

Die Frage ist, ob hier die Tarifnorm richtig angewendet wird:

Das Urlaubsentgelt errechnet sich aus dem in den Entgelttabellen festgelegten Tarifentgelt auf der Basis der regelmäßigen monatlichen Arbeitszeit. Darüber hinausgehende Zulagen und Zuschläge bleiben unberücksichtigt.

Ich verstehe nicht, wie man hier auf die Berechnungsgrundlage von 6h pro Tag kommen will.

Wenn man für eine Woche Urlaub 5 Urlaubstage anrechnet (der MTV geht wohl von einer 5-Tage-Woche bei der Urlaubslänge aus), muss man 7 h pro Tag bei Vollzeit ansetzen, also 6,4h bei 32 Wochenstunden, rechnet man in 4 Tagen, dann 8 h. Das mit den 6h verstehe ich nicht.

VG
EK

Hallo ennlo,

Hallo Tina,

Nach welchem Tarif zahlt die PDL denn den Lohn aus ?

Wofür steht denn PDL?

Das sei mal als Wort: P ersonal D ienst L leistung.
( Also Allgemein auch Leihfirma genannt )

„Die Rechte und Pflichten der Arbeitsvertragsparteien
bestimmen sich nach den zwischen dem Interessenverband
Deutscher ZA-Unternehmen - iGZ. e.V. und der Tarifgemeinschaft
der Mitgliedsgewerkschaften des DGB geschlossenen
Tarifverträgen für die Zeitarbeitsbranche.“

Mit IGZ ist schon der Manteltarifvertrag bekannt.

Dieser muss deutlich sichtbar in der Fillialle sichtbar für jedermann einsehbar sein.

( Dort stehen Regeln / Vereinbarungen , die im Arbeitsvertrag nicht explizit aufgeführt wurden ) Also die Rahmenbedingungen, die der IGZ - Tarif beinhaltet.

Was steht im Arbeitsvertrag zur Zusammensetzung des Lohnes ?

„Der Mitarbeiter enthält ein tarifliches Entgelt“
Keine weiteren Details bezüglich der Zusammensetzung.

Dann muss es im o.G. Dokument ( Manteltarif IGZ ) offiziell im Büro einsehbar sein.
Der Tarifgebundene AG ist verpflichtet, die Rahmenbedingungen des Manteltarifs für jedem MA einsehbar auszuhängen.

Der Manteltarif bezeichnet Formalitäten, die im AV nicht immer haarklein aufgeführt sind.

Siehe: " MA erhält tarifliches Entgelt… im AV "

Grüßle
Tina

mfg

ennlo

Hallo,

Diese Abrechnungsart dürfte rechtswidrig sein.

Urlaubsentgelt ist tarifdispositiv
http://www.gesetze-im-internet.de/burlg/__13.html

Aber wg. Abs. 1 Satz 3 nur zu Gunsten der AN ! Hier sehe ich aber keinerlei Vorteil.

Außerdem sagt die mir bekannte Rechtsprechung, daß von dem Grundsatz der tageweisen Berechnung nicht abgewichen werden kann.

&Tschüß
Wolfgang

Hallo,

Das ist falsch. „Im übrigen“ bezieht sich nicht auf Tarifverträge, die auch zu Ungunsten abweichen dürfen. Doch sehe ich hier keine tarifliche Abweichung, nur eine falsche Anwendung.

VG
EK

Hi,

dann ändere ich jetzt einfach mal die Überschrift :wink:
Dass zumindest diese nicht noch falsch übernommen wird :wink:
Dann finden auch Leute die den Unterschied kennen diesen Beitrag im Archiv.

Und hier die Info nochmal genauer zum Nachlesen des
Unterschiedes:

http://de.wikipedia.org/wiki/Urlaubsentgelt
http://de.wikipedia.org/wiki/Urlaubsgeld