Hallo,
wer kann mit Rate geben wegen Urlaubesgeld.
Ich arbeite schon viele Jahre in einem Unternehmen der Metallbranche. Seit ca. 5 Jahren in Teilzeit - 2 Tage die Woche.
Da ich 2/5 arbeite bekomme ich auch nur 2/5 Gehalt.
Die letzten 5 Jahre habe ich aus diesem Betrag Urlaubsgeld bekommen - somit auch 2/5 einer Vollzeitkraft.
Nun teilt mir mein neuer Personalchef mit, daß ich, da ich nur 2 Tage in der Woche arbeite - auch nur anteilig Urlaubsgeld zusteht.
Somit nur noch 2/5 vom sowieso schon veringerten Betrag.
Ich wäre ja dann doppelt benachteiligt. Kann mir da jemand einen Tip geben?
Hallo,
unter dem Link bekommst du entsprechende Angaben!
http://www.nordschwarzwald.ihk24.de/recht/recht/arbe…
Grüße bartblume
PS, war in Urlaub daher erst jetzt meine Antwort
Hallo Bartblume,
vielen Dank für Deine Antwort kein Problem wenn es etwas geauert hat. Das Beispiel hatte ich auch schon gefunden. Es ist aber nicht ganz klar für mich.
Wenn ich nur an 2 Tagen in der Woche arbeite verdiene ich ja nur 40% von einer Vollzeitkraft.
Wenn ich bei dem Beispiel der IHK bleibte - mein Personalchef argumentiert nun ich bekäme von den 1500 EUR
40% und müsste diesen Betrag dann als Grundlage benutzen
Somit 600 EUR : 5 x 2 und er will mir nun nur 240 EUR Urlaubsgeld bezahlen.
Der alte Personalchef hat die letzen Jahre immer die 600 EUR bezahlt.
Evtl. fällt Dir ja dazu noch was ein.
Vorab vielen Dank und noch einen schönen sonnigen Abend.