Hallo zusamm, kurze frage. Arbeite im Einzelhandel, mache eine :Ausbildung zur Verkäuferin. Unsere Marktleitung hat uns nun :übernommen also Franchise…
Hallo, die Frage nach dem Urlaubsgeld hängt sich nicht an der Frage nach den Vertriebsmodell „Franchise“ auf. Ein Unternehmer als Franchisenehmer ist genauso an alle gesetzlichen Vorgaben gebunden, wie ein eigenständiger Unternehmer. In diesem Fall scheint sich mir insbesondere die Frage nach den Verträgen und Gegebenheiten zwischen AG und AN zu stellen, denn wenn ein neuer AG die Rechte und Pflichten des alten übernimmt, ist er auch in der Frage der Bezahlung gebunden.
Wenn das Urlaubsgeld fester Bestandteil des „Besitzstandes“ geworden ist, ist eigentlich auch hieran für den neuen AG nicht zu rütteln.
Besitzstand wird es durch einen entsprechenden Passus im Arbeitsvertrag. Aber auch, wenn es bereits Auszahlungen über längeren Zeitraum (ohne kausale Einschränkung) und ohne die ausdrückliche Akzeptanz des Mitarbeiters, dass „… dies eine freiwillige Zahlung ist…“, wird es evtl. zum Besitzstand, eine Änderung würde ggf. einer Änderungskündigung bedürfen. Klärung sollte hier aber im Einzelfall eine Rechtsberatung bringen.