Urlaubsgeld in die Erbmasse

Hallo,

nehmen wir mal folgendes an…

Frau G. macht im April mit ihrer Tochter eine Reise…die Tochter bucht alles. Ihre Mutter will das geld an sie überweisen ,dann die Tochter bei dem Veranstalter. jetzt meint der Bruder,sie soll das bar an die tochter zahlen, damit das später mal nicht in die erbmasse kommt…und alles meinen,die tochter hat das geld genommen

Stimmt das?

lisa

Nein, wieso auch? Grds. ist jeder in der Verwendung seines Vermögens lebzeitig völllig frei. Ob die Mutter das Geld vom Konto überweist oder, an sich ausbezahlt, der Tochter bar gibt, ist ja genauso ausgegeben und dem Vermögen, damit der Erbmasse, entzogen :smile:

Um den Verdacht einer lebzeitigen Schenkung auszuräumen, aus der die Erben einen Pflichtteilsergänzungsanspruch fordern können, schreibt sie in den Verwendungszweck „Reisepreis XXX-Urlaub, Reisebüro YYY, Re.-Nr. 1234“ und der Nachweis der eigenen Verwendung ist belegt. Reisebürorechnung mit Ihrem Namen als Reiseteilnehmerin aufbewahren und alles ist in Ordnung.

G imager761