Guten Morgen,
ich habe eine allgemeine Frage zum Thema Urlaubsgeld.
Ich weiss das Urlaubsgeld eine freiwillige Leistung ist und über Tarifverträge oder Einzelverträge geregelt werden kann.
Zur Situation:
Ein Mitarbeiter tritt zum 01.04.2008 in ein Unternehmen ein, der Vertrag ist unbefristet
mit der bemerkung das sich die Probezeit auf 6 Monate beläuft.
Zum Punkt Urlaubsgeld ist folgendes festgehalten: Das Urlaubsgeld beträgt 8% vom Brutto Jahresgehalt. Die Auszahlung und Abrechnung erfolgt mit den Bezügen des Abrechnungsmonats Juni oder bei Vertragsende. Freiwillige Zulagen und Provisionen fließen nicht in die Berechnung ein.
Es ist nichts im Vertrag festgehalten, das wärend der Probezeit kein Anspruch auf Urlaubsgeld besteht, oder das das Urlaubsgeld anteilig im Verhältniss zu den Beschäftigungsmonaten gezahlt wird.
Ebenso wenig ist nichts im Vertrag festgehalten was besagt das das Urlaubsgeld rückwirkend, oder erst nach dem ersten Beschäftigungsjahr gezahlt wird.
Wann hat der Arbeitnehmer anspruch auf das Urlaubsgeld ? und in welcher höhe ? ( Voll / Anteilig )
Vielen Dank für euere Antworten und Hilfe !
MFG
grooney
Hi!
Zum Punkt Urlaubsgeld ist folgendes festgehalten: Das
Urlaubsgeld beträgt 8% vom Brutto Jahresgehalt. Die Auszahlung
und Abrechnung erfolgt mit den Bezügen des Abrechnungsmonats
Juni oder bei Vertragsende.
Steht das da wirklich so?!
Wann hat der Arbeitnehmer anspruch auf das Urlaubsgeld ? und
in welcher höhe ? ( Voll / Anteilig )
Nach DEM Wortlaut spätestens beim Austritt…
LG
Guido
JA, das steht dort so ! ist das ungewöhnlich ?
denke das wenn im Vetrag festgehalten ist, der Arbeitnehmer im Juli des JAhres in dem er in die Firma eingetreten ist, das erste mal anspruch auf UGeld hat !
oder sehe ich das falsch ?
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Hi!oder bei Vertragsende.
LG
Der Vetrag ist unbefristet. Wenn ich nun 20 Jahre bei eine AG angestellt bin und nie Ugeld erhalten habe, hätte ich bei austritt Anspruch auf 20 x Ugeld ? Das kann doch nicht sein !
Ich denke das sich die Formulierung " oder bei Vertragsende " auf
befristete Verträge bezieht bzw. dann greift wenn ein AN das Unternehmen nach weniger als einem JAhr verlässt !
Warum steht sonst Juni/Juli drin, ergibt doch gar keinen Sin, oder ?
Hi!oder bei Vertragsende.
LG
Was Du denkst, interessiert im Zweifel den Vorsitzenden am Gericht wenig - was im Vertrag steht, wird da zur Rechtsfindung herangezogen.
Wie gesagt: Es KANN etwas anderes greifen, aber anhand Deiner gelieferten Fakten ist da nichts erkennbar…
Ebenfalls grußlos
Guido