Urlaubsgeld nur für einzelne Betriebsstätten

Hallo,

ich brauche mal eure Meinung / Hilfe.

Vor 1.5 Jahren wurde unser Bereich von einer Anderen Firma übernommen - Gemäß §613a.

Wir sitzen in einer anderen Betriebsstätte rund 50km vom Hauptsitz der neuen Firma entfernt.

Wir mussten jetzt erfahren das die Kollegen in der Hauptniederlassung freiwillige Zuwendungen erhalten die wir (in der Niederlassung) nicht bekommen - wie z.B. freiwilliges Urlaubsgeld.

Ist das so okay ? Ich dachte es gibt so etwas wie einen Gleichbehandlung Grundsatz.

Ich habe meine Vorgesetzten darauf hin angesprochen jedoch nur ausreden erhalten. Der Betriebsrat ist auf der Seite den AG und sagt, da wir eine andere Betriebsstätte sind, würden wir nicht berechtigt sein. (Es gibt keine Betriebsvereinbarung darüber)

Kann mit jemand sagen ob das alles rechtens ist - bzw. wie wir dagegen vorgehen können.

Vielen dank im Voraus

Thomas

Hallo Thomas,

bei der Überleitung nach 613a gelten die tariflichen Bestimmungen weiter. Da es sich hier um eine aussertarifliche Zulage handelt, die der alte AG ohne Betriebsvereinbarung geregelt hat, sieht es schlecht aus…
Gruss
Helmut

Vielen Dank für die Schnelle Antwort.

Im muss etwas klarstellen - der neue AG zahlt Urlaubsgeld - nicht der Alte AG. Sorry, sollte das nicht ganz eindeutig gewesen sein.

Wir sind inzwischen nur noch 3 Mitarbeiter die diese freiwillige Leistung (und noch andere) nicht erhalten haben.

Gruß
Thomas

dann sieht es tatsächlich anders aus.
Wenn es sich um einen Betrieb handelt, wo alle AN den gleichen AG haben, muss der AG eigentlich allen das Urlaubsgeld zahlen. Der Betriebsrat ist aber wohl eher eine Schnarchnase, wenn er sich nicht kümmert, was seine gesetzliche Pflicht wäre…

Vielen Dank,

das entspricht auch meinem „Gefühl“. Ich werde da wohl nochmal etwas bohren müssen.

Gruß
Thomas

Hallo,

es ist mir leider nicht möglich, hier eine zuverlässige Antwort zu geben. Es sind Konstellationen möglich, wo das Urlaubsgeld tatsächlich nur Teilen des Betriebs gezahlt werden muss. Allerdings sind diese eher selten.
Ich empfehle, einen Anwalt für Arbeitsrecht zu befragen, da auch ein Gleichbehandlungsgrundsatz individuell durchgesetzt werden müsste.

Viel Erfolg, Bjørn Jagnow