Hallo zusammen,
ich hab mal ne Frage zum Urlaubsgeld in Österreich (bzw. auch zum Weihnachtsgeld)!
Dies ist in Österreich ja gesetzlich geregelt dass die Arbeitgeber verpflichtet sind 14 Monatsgehälter jährlich auszuzahlen (soweit ich weiß).
Nun die Frage:
Was wäre jetzt wenn Arbeitnehmer X am 1. April seine Kündigung einreicht und der 31. Mai sein letzter Arbeitstag und auch sein letzter Zahltag wäre? Normalerweise bekommt aber Arbeitnehmer X an diesem Tag das doppelte Gehalt da ja Urlaubsgeld dabei wär! Ändert sich das auf Grund der Kündigung? Hat er trotzdem Anspruch auf eine 100%ige Auszahlung oder nur auf einen Prozentsatz??
Vielen Dank schonmal für die Antworten und ein frohes neues Jahr
LG Nadine