Urlaubsgeld trotz Krankheit?

Hallo www,ler
Mal angenommen ein AN ist fast das ganze Jahr im Krankenstand und Kündigt dann von sich aus das Arbeitsverhältniss hat er dann Anspruch auf Urlaubsgeld?

Hi!

Mal angenommen ein AN ist fast das ganze Jahr im Krankenstand
und Kündigt dann von sich aus das Arbeitsverhältniss hat er
dann Anspruch auf Urlaubsgeld?

Das kommt absolut darauf an, was vereinbart ist, oder kurz:

Ich habe leider keine Kristallkugel!

LG
Guido

Hallo

Mal angenommen ein AN ist fast das ganze Jahr im Krankenstand
und Kündigt dann von sich aus das Arbeitsverhältniss hat er
dann Anspruch auf Urlaubsgeld?

Das kommt absolut darauf an, was vereinbart ist,

Jep. Und dann gilt: http://bundesrecht.juris.de/entgfg/__4a.html

Gruß,
LeoLo

Tach zusammen, ja es ist aber nix Vereinbart wegen Kürzung oder so-
es wird eh nur 50% Bezahlt(Tarif)
Gruß Bernd

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

ja es ist aber nix Vereinbart wegen Kürzung
oder so-
es wird eh nur 50% Bezahlt(Tarif)

Wenn das bedeuten soll, das das Urlaubsgeld auf grund eines Tarifvertrages bezahlt wird, dann muss man dort nachschauen, was sonst dazu geregelt ist = unter welchen Umständen es bezahlt (oder nicht bezahlt) wird.

Hallo www,ler
Mal angenommen ein AN ist fast das ganze Jahr im Krankenstand
und Kündigt dann von sich aus das Arbeitsverhältniss hat er
dann Anspruch auf Urlaubsgeld?

hi
wenn für die zeit geld von der krankenkasse geflossen ist hat man für diesen zeitraum keinen Anspruch weder auf Urlaubsgeld noch auf weihnachtsgeld so ist es bei uns im tarifvertrag geregelt egal ob man gekündigt hat oder nicht.

Bei euch…
Hi!

wenn für die zeit geld von der krankenkasse geflossen ist hat
man für diesen zeitraum keinen Anspruch weder auf Urlaubsgeld
noch auf weihnachtsgeld so ist es bei uns im tarifvertrag
geregelt egal ob man gekündigt hat oder nicht.

Und weil das bei Euch so ist, gilt das für alle ca. 50.000 Tarifverträge in Deutschlad und zusätzlich für alle nicht tarifgebundenen Verträge?

Seit doch bitte vorsichtig mit pauschalen Hinweisen, die pauschal nur eins sind: Falsch!

LG
Guido