Urlaubsgeld trotz Krankschreibung?

Hi,

hatte Urlaub beantragt und dieser wurde mir nicht genehmigt. In der Zeit wo ich Urlaub haben wollte bin ich krank geworden. Diese Zeit wurde mir, trotz AU-Bescheinigung, als Urlaub angerechnet weil ich angeblich „blau“ gemacht hab.
Wollt wissen in wie fern das rechtlich OK ist? Was ich aber nicht glaube.

mfg Felix

Habt ihr einen Betriebsrat in der Firma? Da würde ich mal nachfragen.
Hast du vorher angekündigt, dass du bei Streichung des Urlaubes krank macht, dann sieht es böse für dich aus.

Gruß

Hi,

hatte Urlaub beantragt und dieser wurde mir nicht genehmigt.
In der Zeit wo ich Urlaub haben wollte bin ich krank geworden.

Hallo Felix;

das ist was für die Anwalt für Arbeitsrecht. Sorry, doch einwenig komplex.

Gruß

Honk

Da hast du vollkommen Recht:
Das ist in keinster Weise so in Ordnung.
Wenn ein Arzt dich arbeitsunfähig schreibt,
heisst das auch arbeitsunfähig!
Ein Arbeitgeber darf das nicht eigenmächtig abändern.
Er hätte natürlich die Möglichkeit bei berechtigten Zweifeln einen Vertrauensarzt zu beauftragen, die Arbeitsunfähigkeit zu überprüfen - was jedoch scheinbar nicht erfolgt ist.
Also: Mal mit dem Arbeitgeber reden, wenns nicht fruchtet den Betriebs- oder Personalrat einschalten und als letzten Schritt den Gang zu einem Anwalt für Arbeitsrecht wagen.

Hallo Felix,
ich bin zwar kein Arbeitsrechtler, eigentlich ist das eine Frage für Gewerkschaften oder Fachanwälte für Arbeitsrecht, aber grundsätzlich gilt, wenn jemand im Urlaub krank wird und eine AU:Bescheinigung vorlegen kann, gilt für die Dauer der AU nicht der angemeldete Urlaub. Die so nicht benutzetn Urlaubstage bleiben erhalten und müssen gewährt werden. Allerdings darf der Urlaub nicht einfach hinten angehängt werden, sondern muss neu beantragt werden.
Mit freundlichen Grüßen.
Herbert Dreise