wenn die Geschäftsleitung eines Betriebes das tarifvertragliche Urlaubs- und Weihnachtsgeld für 2013 wegen der wirtschaftlichen Lage kürzen möchte, reicht dazu die Zustimmung des Betriebsrats oder muss jeder einzelne Arbeitnehmer zustimmen?
wenn die Geschäftsleitung eines Betriebes das
tarifvertragliche Urlaubs- und Weihnachtsgeld für 2013 wegen
der wirtschaftlichen Lage kürzen möchte, reicht dazu die
Zustimmung des Betriebsrats
Ein BR hat in tarifvertraglichen Angelegenheiten nix zu bestimmen, wenn ihm nicht ausdrücklich im TV eine Gestaltungsmöglichkeit eingeräumt wurde.
oder muss jeder einzelne
Arbeitnehmer zustimmen?
Grundsätzlich ist ein Verzicht durch AN auf tarifvertragliche Leistungen bei bestehender Tarifgebundenheit rechtssicher nicht möglich.
Der AG wird sich wohl an die vertragschließende Gewerkschaft wenden müssen, um zB im Rahmen eines Sanierungs-TV Änderungen erreichen zu können.
Auch die bloße Kündigung des TV reicht nicht aus, da ein gekündigter TV idR „Nachwirkung“ hat.
Das heisst, dass die Gewerkschaft (in Person des örtlicher
Vertreters) der Kürzung zustimmen muss und nicht der einzelne
Arbeitnehmer?
So funktioniert Tarifarbeit nicht. Der örtliche Gewerkschaftssekretär hat zuerst mal keinerlei Befugnis, in Tarifverträge einzugreifen.
Dafür gibt es gewählte Gremien, die Tarifkommissionen, die einer Änderung zustimmen müssen. Dies gilt prinzipiell auch für die Arbeitgeberseite.
Es wäre hilfreich zu wissen, um was für eine Art Tarifvertrag (Flächen- bzw. Haus-TV) wir eigentlich reden und wie die Tarifbindung überhaupt zustandekommt - durch Mitgliedschaft des AG im AG-Verband oder aber durch Verweis in den Arbeitsverträgen ?
So funktioniert Tarifarbeit nicht. Der örtliche
Gewerkschaftssekretär hat zuerst mal keinerlei Befugnis, in
Tarifverträge einzugreifen.
Dafür gibt es gewählte Gremien, die Tarifkommissionen, die
einer Änderung zustimmen müssen. Dies gilt prinzipiell auch
für die Arbeitgeberseite.
Es wäre hilfreich zu wissen, um was für eine Art Tarifvertrag
(Flächen- bzw. Haus-TV) wir eigentlich reden
Ähhh… keine Ahnung was da der Unterschied ist.
Firma wäre Metall Handwerk in Ba-Wü, Tarifvertrag der IGM würde gelten.
und wie die
Tarifbindung überhaupt zustandekommt - durch Mitgliedschaft
des AG im AG-Verband oder aber durch Verweis in den
Arbeitsverträgen ?
Ob der AG im Verband ist - keine Ahnung. In den Arbeitsverträgen wird auf den Tarifvertrag der IGM verwiesen.