Urlaubsgeld wird ausbezahlt

Hallo an alle,

angenommen ein Angestellter mit einem Gehalt von 3000 Euro monatlich bekommt (nach Kündigung) 22 Urlaubstage ausbezahlt.

Wie wird das berechnet?
Werden 22 Arbeitstage, also ein volles brutto Gehalt = 3000 Euro zzgl. dem regulärem Gehalt ausbezahlt ? Man bekäme dann im letzten Monat 6000 Euro.

Oder werden 22 Tage des Monats brutto ausbezahlt = ca. 2100 zzgl. dem regulärem Gehalt ausbezahlt ? Man bekäme dann im letzten Monat ca. 5100 Euro.

Wie wird soetwas in der Regel berechnet? Und wo finde ich eine Queller der Regelung dazu?

Danke

LG Jasmin

Hallo an alle,

Hallo,

angenommen ein Angestellter mit einem Gehalt von 3000 Euro
monatlich bekommt (nach Kündigung) 22 Urlaubstage ausbezahlt.

Wie wird das berechnet?
Werden 22 Arbeitstage, also ein volles brutto Gehalt = 3000

22 Tage kann mehr als ein Monatsbrutto sein

Euro zzgl. dem regulärem Gehalt ausbezahlt ? Man bekäme dann
im letzten Monat 6000 Euro.

Oder werden 22 Tage des Monats brutto ausbezahlt = ca. 2100
zzgl. dem regulärem Gehalt ausbezahlt ? Man bekäme dann im
letzten Monat ca. 5100 Euro.

Wie wird soetwas in der Regel berechnet?

Das ist eine Frage der Vereinbarung zwischen AN und AG.

Und wo finde ich eine
Queller der Regelung dazu?

Es gibt für so was keine „Regelung“, sofern Du damit gesetzliche Grundlagen meinst.

Danke

LG Jasmin

Hallo Jasmin!

angenommen ein Angestellter mit einem Gehalt von 3000 Euro
monatlich bekommt (nach Kündigung) 22 Urlaubstage ausbezahlt.
Wie wird das berechnet?

Hier ist die Berechnung der Urlaubsabgeltung mit Beispielen dargestellt: http://www.darmstadt.ihk.de/recht_und_fair_play/Arbe…

Wie wird soetwas in der Regel berechnet? Und wo finde ich eine
Queller der Regelung dazu?

Findest Du im Bundesurlaubsgesetz, siehe u. a. bei wikipedia.

Gruß
Wolfgang

Es gibt für so was keine „Regelung“, sofern Du damit
gesetzliche Grundlagen meinst.

Lieber Vornamensvetter, wir befinden uns in Deutschland. In diesem Land ist es ziemlich leichtfertig, zu behaupten, irgend etwas sei nicht geregelt. So auch hier in Gestalt des Bundesurlaubsgesetzes http://bundesrecht.juris.de/burlg/index.html

Selbstredend hat sich auch die Gerichtsbarkeit mit dem Thema Urlaub, dem Sonderfall der Urlaubsabgeltung und ihrer Berechnung beschäftigt. Deshalb gibt es Regeln, was für jeden Tag abzugeltenden Urlaubs zu bezahlen ist, siehe Link zum UP.

Gruß
Wolfgang

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Hallo,

bei der Berechnung hast Du recht, die ist natürlich geregelt und ausgeurteilt.

Ich hatte auf was anderes abgehoben, was aber wohl gar nicht als Frage vom UP gemeint war.
Kommt halt davon, wenn man den PC vor dem dritten Kaffee einschaltet

&Tschüß
Wolfgang