Urlaubsgeld - Zeitarbeit

Hallo, ich arbeite seit 2 Jahren über eine Zeitarbeitsfirma. Da ich seit dem 1.7. einen neue Stelle habe, habe ich korrekt gekündigt und die Endabrechnung kam jetzt, die stimmte, aber es fehlte anteilig für das halbe Jahr das Urlaubsgeld. Ich habe meinen ehemaligen Sachbearbeiter angerufen der zählte Gründe auf warum ich es nicht bekäme, die Gründe legte er so klar das ich sie im einzelnen nicht mehr weiß. Im Vertrag steht bei Kündigung anteilmäßig Urlaubsgeld. Es geht um den Vertrag IGZ/DGB. Paragraph 8 las er mir vor.
Was stimmt, ich weiß nur das er sagte, weil ich einen Teilzeitvertrag habe. Glaub ich alles nicht. Vielleicht kann mir jemand helfen. Wäre toll.

Liebe Grüße

Hallo,

genaueres kann ich nicht schreiben, da ich den Tariftext nicht kenne. Aber das Menschen in Teilzeit anders behandelt werden als Vollzeitbeschäftigte sollte nicht sein. Möglicherweise sogar ein Diskriminierungsfall,da hauptsächlich Frauen in Teilzeit arbeiten.
Im Tariftext sollte man darauf schauen, welche Voraussetzungen es gibt um Urlaubsgeld zu bekommen.

Gruss
Helmut

Wenn Du bei einer Gewerkschaft bis wende dich an die Geschäftstelle
Diese geben Dir gerne Auskunft
Mehr kann ich dir nicht schreiben

Sorry, aber das ist eine arbeitsrechtliche Frage und keine für einen Menschen der mit Arbeitssicherheit zu tun hat

Hallo, danke für die Antwort, ich werde den Text noch einmal genau durchlesen und mich noch einemal an meinem Sachbesrbeiter wenden.

Liebe Grüße

Liebe Grüße

Hallo, vielen Dank für die Antwort.

Liebe Grüße

Hallo, ich bin leider nicht in einer Gewerkschaft aber es kommen hier noch Anworten rein.

Vielen Dank und liebe Grüße

Wenn Du bei einer Gewerkschaft bis wende dich an die
Geschäftstelle
Diese geben Dir gerne Auskunft
Mehr kann ich dir nicht schreiben

Hallo, vielen Dank für die Rückmeldung. Es kommen ja noch Antworten für mich.

Liebe Grüße

Sorry, aber das ist eine arbeitsrechtliche Frage und keine für
einen Menschen der mit Arbeitssicherheit zu tun hat

Hallo, es gibt 2 Möglichkeiten:

  1. Sprich mit Deinem Gewerkscchaftssekretär. (wenn Du kein Mitglied bist, rate ich Dir dazu, denn gerade wer in Zeitarbeit arbeitet, braucht oft Hilfe)
  2. suche Dir einen Fachanwalt für Arbeitsrecht. Der Anwalt wird von Deiner eventuellen Rechtsschutzversicherng übernommen. (da nutzt es nix, jetzt sich zu versichern, da keine Schäden rückwirkend übernommen werden) Beim Amtsgericht kannst Du aber über Prozesskostenhilfe informieren. Es gibt natürlich auch den Weg für Menschen, die absolut sicher sind, dass sie im Recht sind: Klage beim örtlichen Arbeitsgericht selbst einreichen.
    Ich hoffe ich konnte helfen.
    Mf Glück Auf
    Heinz

Hallo, vielen Dank für die Anwort, ich habe diese Schritte eingeleitet und die Sache ist geklärt.

Liebe Grüße

Hallo Sie,
leider habe ich Ihre Anfrage erst heute gelesen, ist irgendwie abhanden gekommen. Nichtsdestotrotz muss ich Ihnen sagen, dass ich leider der falsche Ansprechpartner bin. Mein Fachgebiet ist Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz im Sinne des Arbeitsschutzgesetzes. Ihre Anfrage betrifft Arbeitsrecht, da kennen sich die Gewerkschaften bestens mit aus oder der Betriebsrat, den Sie aber vermutlich nicht haben. Gegebenenfalls kann Ihnen auch ein Anwalt mit Schwerpunkt Arbeitsrecht weiterhelfen. Tut mir leid. Für Ihre Suche trotzdem viel Erfolg wünscht Ihnen
Herbert Dreise