Hallo,
ein Arbeitnehmer ist als außertariflicher Mitarbeiter beschäftigt. Er erhält 12 Monatsgehälter und hat keinen vertraglichen Anspruch auf Urlaubs- oder Weihnachtsgeld. Zu Beginn des Jahres erhält er folgende Mitteilung:
„In der Betriebsvereinbarung vom … haben … in Anlehnung an die Tariferhöhung … vereinbart, die AT-Gehälter mit Wirkung vom 01.01.2006 um … Prozent … anzuheben. Im Rahmen der … geführten Gespräche zur Senkung der Personalkosten, haben … vereinbart, zum Ausgleich dieser Erhöhung das zusätzliche Urlaubsgeld (derzeit … Euro pro Urlaubstag) bei AT-Angestellten nicht mehr zur Auszahlung zu bringen. Bei AT-Angestellten, die vertraglich keinen Anspruch auf ein zusätzliches Urlaubsgeld haben, ist vereinbart worden, dass ein gleich hoher Betrag … im Auszahlungsmonat des zusätzlichen Urlaubsgeldes in Abzug gebracht wird.“
Dem Arbeitnehmer ist mit der letzten Gehaltsabrechnung der entsprechende Betrag einbehalten worden. Ist eine Urlaubsgeldkürzung ohne vertraglich geregelten Urlaubsgeldanspruch möglich? Wie ist der Fall einzuschätzen?
Hallo,
Auch Hallo
ein Arbeitnehmer ist als außertariflicher Mitarbeiter
beschäftigt. Er erhält 12 Monatsgehälter und hat keinen
vertraglichen Anspruch auf Urlaubs- oder Weihnachtsgeld. Zu
Beginn des Jahres erhält er folgende Mitteilung:
„In der Betriebsvereinbarung vom … haben … in Anlehnung an
die Tariferhöhung … vereinbart, die AT-Gehälter mit Wirkung
vom 01.01.2006 um … Prozent … anzuheben. Im Rahmen der …
geführten Gespräche zur Senkung der Personalkosten, haben …
vereinbart, zum Ausgleich dieser Erhöhung das zusätzliche
Urlaubsgeld (derzeit … Euro pro Urlaubstag) bei
AT-Angestellten nicht mehr zur Auszahlung zu bringen. Bei
AT-Angestellten, die vertraglich keinen Anspruch auf ein
zusätzliches Urlaubsgeld haben, ist vereinbart worden, dass
ein gleich hoher Betrag … im Auszahlungsmonat des
zusätzlichen Urlaubsgeldes in Abzug gebracht wird.“
Dem Arbeitnehmer ist mit der letzten Gehaltsabrechnung der
entsprechende Betrag einbehalten worden. Ist eine
Urlaubsgeldkürzung ohne vertraglich geregelten
Urlaubsgeldanspruch möglich? Wie ist der Fall einzuschätzen?
M. E. ist diese BV hochproblematisch, da der BR und der AG evtl. ihre Regelungskompetenz überschritten haben und z. B. den Tarifvorbehalt des § 77 BetrVG mißachtet haben dürften, von den Fallen, die aus der „betrieblichen Übung“ resultieren könnten, ganz zu schweigen (vor allem, wenn die Gesamtvergütung der AT-Kräfte mit Urlaubsgeld sinken sollte).
Der zweite Teil (Abzug für AT-Kräfte ohne Urlaubsgeld) ist dann ganz klar rechtswidrig (§ 11 i. V. m. § 13 BUrlG), wenn nicht bei den Betroffenen im AV die Anwendung eines TV ausdrücklich vereinbart wurde UND der TV diese Art der Kürzung per BV ausdrücklich zuläßt.
Der AT-AN sollte also m. E. zur Klärung des Anspruches auf ungekürztes Urlaubsentgelt dringend einen Fachanwalt für Arbeitsrecht aufsuchen.
&Tschüß
Wolfgang