Urlaubsgenehmigung

Hallo,

ich habe folgendes Problem. Ich habe Anfang Dezember meinen Jahresurlaub bei meinem Arbeitgeber eingereicht und bis heute noch keine Zü- oder Absage bekommen.

wir haben im März eine neue Filliale eröffnet, daher wurden wir bis dahin vertröstet. Nun sind schon wieder sechs Wochen vergangen und man kann immer noch keinen Urlaub planen.

Ist das rechtens?

Danke im vorraus für hoffentlich hilfreiche Antworten.

Ehrlich gesagt weiß ich das nicht. Ich arbeite im Öffentlichen Dienst und wenn ich meinen Urlaub eingereicht habe, geh ich auch. Nerv doch deinen Vorgesetzten so lange bis er dir antwortet LG

am Besten einen Steuerberater fragen

Hallo, Vossi,

Es gilt folgendes:
Sie haben einen konkreten Urlaubsantrag gestellt und
falls diesem Urlaubsverlangen keine betrieblichen Wünsche entgegen stehen,
ist der Urlaub zu gewähren (§ 7 Absatz 1 Bundesurlaubsgesetz (BUrlG)).
Also: den Vorgesetzten konkret befragen, ob es hinsichtlich des Termins betriebliche Einschränkungen gibt. Wenn nicht, ist der Urlaub zu gewähren.

Mit besten Grüßen

ich habe folgendes Problem. Ich habe Anfang Dezember meinen
Jahresurlaub bei meinem Arbeitgeber eingereicht und bis heute
noch keine Zü- oder Absage bekommen.

wir haben im März eine neue Filliale eröffnet, daher wurden
wir bis dahin vertröstet. Nun sind schon wieder sechs Wochen
vergangen und man kann immer noch keinen Urlaub planen.

Ist das rechtens?

Danke im vorraus für hoffentlich hilfreiche Antworten.

Guten Tag,
da kann ich keine verbindliche Antwort geben. Ich würde nochmals anfragen, mit dem Hintergrund, Urlaub buchen zu wollen.

Viel Erfolg boboitze

Hallo,
der Arbeitgeber hatte genügend Zeit um den Urlaubswunsch zu berücksichtigen.
Daher würde ich dem Arbeitgeber mitteilen, dass
du in den nächsten Tagen deinen Urlaub buchen wirst.
Wenn er Einwände hätte, solle er dies jetzt mitteilen,
weil du auch eine gewisse Planungssicherheit benötigst.
Tut er das nicht, gilt der Urlaub als genehmigt.
Das würden auch die Arbeitsgerichte so sehen.
LG
Mike-Lohfelden

guten tag

das ist leider legal
es bleibt nix als wenn das ganze team zum chef geht und urlaub abstempeln sich laesst

gruss

Ich würde einfach mal behaupten, das entspricht nicht deutschem Arbeitsrecht. Das Problem ist die Vorgehensweise ein solches Problem zu lösen ohne sich einen ganz speziellen Freund im Unternehmen zu schaffen.

Dein Urlaub ist deine ganz persönliche Zeit, die dir im Arbeitsvertrag von deinem Unternehmer als Erholungszeit zugesichert wurde.

Wenn er dir nun diese Erholungszeit verschleppt und du diese Zeit nicht entsprechend nutzen kannst, ist er vertragsbrüchig und du würdest vermutlich in diesem Land vor jedem Arbeitsgericht recht bekommen.

Aber, habt ihr keine Möglichkeit das intern zu regeln ? Über Betriebsrat, über ein letztes aber eindringliches Gespräch mit deinem direkten Chef,…notfalls aber auch mit dessen Chef,…?

die zuständige Gewerkschaft kann hier bestimmt bezüglich der zumutbaren termine eine Auskunft erteilen.

Hallo,

sorry, aber ob das so rechtens ist, weiß ich nicht genau.

Gruß
Schnucki

Sehr geehrter Frager, herzlichen Dank für Ihr Vertrauen. Wann haben Sie Ihren Chef auf dieses Problem angesprochen? Eine Entscheidung sollte schon in angemessener Zeit getroffen werden. Ich hoffe es kommt so wie Sie es sich wünschen. Mit freundlichen Grüßen.

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Hallo Vossi,

im Bundesurlaubsgesetz ist diesbezüglich leider nichts geregelt, nur, dass der Urlaub abgestimmt werden muss.
Dieses Abstimmen beinhaltet natürlich, meiner Meinung nach, auch die Planung für Deinen Urlaub.

Du kannst nicht mehr machen, als Deine/n Vorgesetzte/n immer und immer wieder auf Deinen Urlaubswunsch ansprechen. Deshalb zum Rechtsanwalt zu gehen würde wahrscheinlich die Zusammenarbeit nur stören?

Es tut mir leid, dass ich Dir nicht mehr helfen kann.

LG… Hoelti.