Die Wochenarbeitszeit beträgt 38,5 Stunden. Der Dienstplan besteht aus fünf Wochen mit unterschiedlicher Gesamtstundenzahl, aber daß in diesen fünf Wochen die zu leistende Gesamtstundenzahl abgedeckt ist. In einer dieser fünf Wochen ist ein freier Tag im Dienstplan vorgesehen. Nun will der Arbeitgeber deswegen den Jahresurlaubsanspruch von 30 Tagen um einen Tag kürzen. Ist das korrekt ?
Hier läuft etwas falsch - ein Beamter hat keinen Arbeitgeber.
Die Wochenarbeitszeit beträgt 38,5 Stunden.
Meiner Kenntnis nach gibt es kein Land mehr mit dieser Arbeitszeit. Ist das Teilzeit? Oder ist der Beamte zugewiesen (Bahn, PNV o.ä.)?
Meiner Kenntnis nach richtet sich der Urlaubsanspruch danach, wieviel Tage in der Woche gearbeitet werden.
Beispiel:
Teilzeitkraft, die aber an fünf Tagen die Woche Dienst hat - volle Zahl an Urlaubstagen.
Teilzeitkraft, die weniger als an fünf Tagen der Woche Dienst hat - Urlaub wird entsprechend gekürzt.
Sofern in der Woche freie Tage liegen, könnte die Kürzung also berechtigt sind. Insgesamt sind die Informationen aber viel zu dünn für eine endgültige Bewertung.
Guten Tag,
ja stimmt, dann ist es eben ein Dienstherr…ich bin Beamter.
Hallo,
Guten Tag,
ja stimmt, dann ist es eben ein Dienstherr…ich bin Beamter.
und bei welcher Behörde / Bundesland ist der Beamte beschäftigt ?
Gruß Merger
Guten Tag,
bin Beamter bei der Post, also Bundesbeamter.
Der Dienstplan besteht aus fünf Wochen mit einem
freien Tag in der fünften Woche. Zählt das dann noch zur Fünf-Tage-Woche ?
Laut Urlaubsverordnung für Bundesbeamte erhält auch nach deren Änderung von Dezember 2012 die 30 Tage Jahresurlaub.
Im konkreten Fall will der Arbeitgeber wegen des einen freien Tags in der fünften Woche nur noch
29 Tage JU gewähren, wobei, wenn in dieser fünften Woche Urlaub genommen wird, nur vier Tage Urlaub angerechnet werden.
Gilt es in diesem Fall die Vier- oder Fünftage- Woche ? Wie bezeichnet man das dann ?
Letzte Frage:
Falls es bei dem 30tägigen Jahresurlaub bleibt, wird, wenn man in der fünften Woche Urlaub macht, der freie Tag als Urlaubstag angerechnet ?