Hallo,
Sie sollten sich einmal die BUrlG §§ 7-11 anschauen. Hierzu siehe bitte auch:
http://de.wikipedia.org/wiki/Bundesurlaubsgesetz
Ergänzend kann ich Ihnen mitteilen, das der Urlaub zusammenhängend genommen werden sollte. Heißt Einzelne Tage sind zwar möglich, aber wenig Zweckdienlich. Ein richtiger Urlaub sollte 3 Wochen am Stück sein. So sehen das die Berufsgenossenschaften. Ansonsten gilt eine ausreichende Erholung als nicht gewährleistet. Schreben und Fragen Sie hierzu selber einmal bei Ihrer zuständigen Berufsgenossenschaft nach. Diese muß durch öffentlichen Aushang mit Anschrift bekannt sein. Die Antwort dürfte deutlich und für Sie vorteilhaft verblüfend zugleich sein.
Wann Ihnen der Urlaub gewärht wird, ist sache des Betriebes. Sie können lediglich Wünsche äußern. Der Bertieb, bzw. das Unternehmen braucht sich danach aber keinesfalls richten.
Aber beachten Sie:
Wenn sie Ihre rechte so durchsetzten werden beim Arbeitgeber, das Sie bei der nächsten Kündigungswelle garantiert mit auf der Liste stehen werden. Zudem werden Sie dann auf "sogenannten " schwarzen Listen stehen. Jeder zukünftige Arbeitgeber fragt fast immer beim vorherigen Arbeitgeber nach. Auch wenn dies nie jemand zugeben wird… Und wenn Sie unangenehm aufgefallen sind… viel Spass bei der zukünftigen Arbeitsplatz suche!
Recht haben und Recht bekommen sind zwei ganz verschiedene Schuhe. Vielleicht sollten Sie Ihr anliegen einmal beim nächsten regulären Personal- oder Mitarbeiter Gespräch unter 4 Augen Sachlich vorbringen.
Sollte es sich um einen Schwierigen Arbeitgeber handeln, monieren Sie dies anonym bei Ihrer zuständigen BG. Diese wird dann wohl mal genauer aktiv werden. Je genauer die Infos, desto größere Ohren bekommt die BG. Passen Sie aber auf, das das nicht auf Sie zurück fällt. Warum habe ich Ihnen ja schon umschrieben.
Also entscheiden Sie sich klug, und handeln Sie weise.
Es grüßt Sie
Andreas
Verkäufer, Einzelhandelskaufmann (Lebensmittelbereich), Imkerei mit Wochenmarkthandel, Handelsfachwirt, Immobilienmaklerschein, Fleischermeister, Gaststättenschein, Fleischkontrolleuer (amtl. Tierarztfachassistent), Dienstleistungsfachwirt (Küchenmeisterlehrgang), Betriebswirt HWK und angehender Betriebswirt IHK. Ich habe mehr als 12 Jahre als Selbständiger, an Erfahrungen vorzuweisen.