Urlaubsgewährung

Hallo, von folgendem Sachverhalt habe ich gehört und frage hiermit ob so etwas nicht gegen geltendes Recht verstößt.

eine Arbeitnehmerin mit einem Arbeitsvertrag einer Zeitarbeitsfirma muss für die Gewährung des Urlaubs ein aufgebautes Zeitkonto nachweisen, welches sich aus zu leistenden Überstunden ergibt.
D.h. 40 Überstunden ergeben den Anspruch auf 5 Urlaubstage, bei 8 Stunden pro Tag.

Danke für die Antworten

Grüße von Bernd

hallo.

eine Arbeitnehmerin mit einem Arbeitsvertrag einer
Zeitarbeitsfirma muss für die Gewährung des Urlaubs ein
aufgebautes Zeitkonto nachweisen, welches sich aus zu
leistenden Überstunden ergibt.
D.h. 40 Überstunden ergeben den Anspruch auf 5 Urlaubstage,
bei 8 Stunden pro Tag.

ich weiß nicht, wie das geahndet werden würde, aber unzulässig ist es jedenfalls:
urlaubsanspruch ist unabhängig von der arbeitszeit. für vollen urlaubsanspruch muß das arbeitsverhältnis seit mindestens sechs monaten bestehen (§4 BUrlG), vorher erwirbt der arbeitnehmer mit jedem monat anspruch auf ein zwölftel des jahresurlaubs (§5 BUrlG).

gruß

michael