Hallo, von folgendem Sachverhalt habe ich gehört und frage hiermit ob so etwas nicht gegen geltendes Recht verstößt.
eine Arbeitnehmerin mit einem Arbeitsvertrag einer Zeitarbeitsfirma muss für die Gewährung des Urlaubs ein aufgebautes Zeitkonto nachweisen, welches sich aus zu leistenden Überstunden ergibt.
D.h. 40 Überstunden ergeben den Anspruch auf 5 Urlaubstage, bei 8 Stunden pro Tag.
Danke für die Antworten
Grüße von Bernd