urlaubsgewährung

Hallo.
Nehmen wir mal an, jemand arbeitet in einer stationären Altenpflegeeinrichtung. Dort wird ja in der Regel die Arbeitszeit und die jeweiligen Arbeitstage des einzelnen Mitarbeiters im Monat im Dienstplan geregelt. Nehmen wir jetzt mal an, einer Mitarbeiter beantragt am Jahresanfang für den Sommer ( im August ) 2 Wochen Erholungsurlaub. Der Urlaub wird im Juli bei der Erstellung im Dienstplan des Monats eingetragen, mit Bleistift ( weil das im Unternehmen so üblich ist und die verantwortliche Pflegefachkraft ja nicht weis, das der Dienstplan „eigentlich“ eine Urkunde ist )und mit Kugelschreiber unterschriebén. Ein Urlaubsantrag wird zuvor nicht unterschrieben. Jetzt erkrankt der MA die letzte Woche vor seinem geplanten Urlaubsantritt bis zum letzten Arbeitstag vor seinem Urlaub. Der Dienstpan wird von der verantwortlichen Pflegefachkraft geändert, der eingetragene Urlaub herausradiert und für diese Zeit Frühdienst eingetragen. Wäre so etwas rechtlich betrachtet o.k.? Könnte der Mitarbeiter trozdem seinen Urlaub antreten oder wäre dies ein eigenmächtiger Urlaubsantritt? Könnte sich der Mitarbeiter auf ein Urteil des BAG vom 19.09.2000 berufen, in dem festgelegt ist? - Der Arbeitgeber muss hinreichend deutlich erkennen lassen, das dem Urlaubswunsch entsprochen wird - Bei einem Dienstpan, der noch dazu schon unterschrieben ist, wäre das meiner Ansicht nach anzunehmen, oder irre ich? Ein Dienstplan ist meiner Ansicht nach eine verbindliche Arbeitsanweisung der Arbeitgeber. Danke

Hallo

Ganz am Anfang stünde die Frage, ob die genannte „verantwortliche Pflegefachkraft“ überhaupt befugt ist, Urlaub verbindlich zu gewähren…?

Gruß,
LeoLo

Ja das darf die verantwortliche Pflegefachkraft.

Gruß Jens

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Hallo

ob die genannte
„verantwortliche Pflegefachkraft“ überhaupt befugt ist, Urlaub
verbindlich zu gewähren…?

Ja das darf die verantwortliche Pflegefachkraft.

Wenn das alles so stimmt, dürfte das Erwirken einer einstweilige Verfügung zur Durchsetzung des Urlaubverlangens durchaus erfolgversprechend sein.

Wer jetzt „Recht“ im Sinne des Gerichts hat, kann Dir schlußendlich nur ein Richter sagen.

Gruß,
LeoLo