Darf ein Urlaub aus dem Vorjahr bei langer krankheit von 25 auf 20 Tage gekürzt werden mit der Begründung:
Gesetzlich wären nur 4 Wochen = 20 Tage vorgeschrieben ?
Hallo!
Da ist schon was dran.
der Urlaub verfällt nach langer Krankheit, denn Urlaub muss innerhalb 1 Jahres genommen werden.
Neu ist aber, der Urlaubsanspruch kann gegen Geld abgegolten werden, wenn er wegen langer Krankheit nicht genommen werden kann.
Allerdings max. 24 Urlaubstage (das sind die 4 Wochen, aber das Gesetz geht von 6 Tage-Woche aus !)
Lies hier : http://www.finanztip.de/urlaubsanspruch-krankheit/
MfG
duck313
Existiert ein Tarifvertrag? Wenn ja - ist dieser bindend! Dort ist auch geregelt wie im Krankheitsfall zu verfahren ist.
Hallo!
Hallo Duck,
Arbeitsrecht ist nicht so Dein Spezialgebiet ???
Da ist schon was dran.
Da ist nichts dran
der Urlaub verfällt nach langer Krankheit, denn Urlaub muss
innerhalb 1 Jahres genommen werden.
Falsch. der Urlaub verfällt 15 Monate (!) nach Ablauf des Urlaubsjahres nach EuGH-Rechtsprechung, die vom BAG übernommen wurde.
Neu ist aber, der Urlaubsanspruch kann gegen Geld abgegolten
werden, wenn er wegen langer Krankheit nicht genommen werden
kann.
Auch das ist so pauschal falsch. Urlaubsabgeltung - und das sagt auch der von Dir verlinkte Artikel - geht grundsätzlich nur, wenn der Urlaub wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht mehr genommen werden kann -sonst nicht.
Allerdings max. 24 Urlaubstage (das sind die 4 Wochen, aber
das Gesetz geht von 6 Tage-Woche aus !)
Auch das ist so pauschal falsch. sofern nicht eine Tarifvertrag etwas anderes regelt, gelten die Grundsätze des BUrlG auch für Erholungsurlaub, der über den gesetzlichen Anspruch hinausgeht.
Lies hier : http://www.finanztip.de/urlaubsanspruch-krankheit/
MfG
duck313
&Tschüß
Wolfgang