Urlaubskürzung, wegen Firmenübernahme nach Inolven

Hallo,

unsere Firma musste leider Insolvenz beantragen und wurde 3 Monate später aufgekauft, die Arbeitsplätze aller Mitarbeiter sind für 1 Jahr gesichert.

Ich habe noch keine Änderungsmitteilung erhalten, somit gilt mein alter Arbeitvertrag in dem ich einen Jahresurlaub von 30 Tagen habe.

Die Firma wurde im 2.Quartal des Jahres übernommen.
Darf der neue Arbeitgeber mir von meinem Jahresurlaub die ersten drei Monate Urlaub abziehen?

D.h. Die ersten drei Monate sind ca, 6 Tage Urlaub.
Jetzt zieht er diese 6 Tage einfach ab.
Also hätte ich angeblich nur noch 24 Tage Urlaub.

Darf er das, auch wenn ich diesen Urlaub am Anfang des Jahres nicht in Anpruch genommen habe?

Ist das ein pech für den Arbeitnehmer, nur weil es einen neuen Arbeitgeber gibt?
Muss der Arbeitnehmer das so hinnehmen?

Ich bin zwar kein Anwalt, aber meines Wissens stehen dir die 30 Tage zu solange du noch nichts neues Unterschrieben hast.
Die Firma selber muss ja erst abgewickelt werden, somit hast du meines Wissens nach solange den Anspruch wie du bei der Firma angestellt bist, also die vollen 30 Tage.
Unterschreibst du jetzt den neuen Vertrag werden
dort sicherlich neue Daten drinne stehen die zu prüfen sind. Du solltest dir folgende Fragen stellen.
Hat die Firma eine Chance zu überleben?
Will ich weiterhin in der Firma arbeiten?
Fühle ich mich da wohl?
Kannst du alle Fragen mit ja beantworten, solltest du
dir den neuen Vertrag, wenn er dann kommt, mal anschauen,
ansonsten eine Alternative suchen.

Hallo maya186,

ich kann Dir in diesem Fall leider nicht helfen, da ich mich mit Insolvenzen nicht gut auskenne. Eigentlich würde ich sagen, dass der neue Arbeitgeber den Urlaub kürzen kann, da er Dich ja erst im 2. Quartal als Arbeitnehmerin übernommen hat. Meiner Ansicht nach wäre für den anteiligen Urlaub der ersten 3 Monate der alte Arbeitgeber zuständig und da er in Insolvenz ist, wäre hier der Insolvenzverwalter (von wem habt Ihr denn das Entgelt für Januar bis März bekommen?)Dein Ansprechpartner für eine Urlaubsabgeltung. Bei 30 Tagen Urlaub im Jahr ergeben sich 2,5 Tage pro Monat - also ein Urlaubsanspruch von 23 Tagen beim neuen Arbeitgeber für April bis Dezember.

Aber, wie gesagt, ich habe von Insolvenzen wirklich wenig Ahnung. Tut mir leid.
Vielleicht tröstet es Dich ja, dass Du immerhin noch eine Arbeitsstelle hast. Viel Glück

Hallo maya186,

auch wenn der Betrieb infolge einer Insolvenz auf einen neuen Eigentümer übergegangen ist, findet hier die Regelung der §§ 613ff BGB Anwendung. Das bedeutet: Der neue Arbeitgeber tritt in alle Rechte und Pflichten des vorherigen Arbeitgebers ein.

  1. Auf deinen Jahresurlaub bezogen:

Sofern der Urlaubsanspruch (hier die 6 Tage) entstanden aber nicht erfüllt wurde, muss der neue Arbeitgeber dafür einstehen, jedenfalls dann, wenn dem insolvenzrechtliche Gründe nicht entgegenstehen (scheint nicht so zu sein). Wenn du also die 6 Tage aus dem 1. Quartal nicht in Anspruch genommen hast, so kannst du sie auch nach dem Betriebsübergang geltend machen (BAG, Urteil vom 18. 11. 2003 - 9 AZR 95/ 03).

  1. „Pech für Arbeitnehmer“?

Grundsätzlich hast du die Möglichkeit gem. § 613a V BGB innerhalb eines Monats nach Unterrichtung durch den neuen Arbeitgeber dem Übergang deines Arbeitsverhältnisses zu widersprechen. Erfolgt diese Unterrichtung unzureichend oder fehlt sie sogar, wird diese Frist nicht in Gang gesetzt, d. h. du kannst in diesem Fall auch zum jetzigen Zeitpunkt noch Widerspruch einlegen.
Die Folge: du bleibst weiterhin Arbeitnehmer des Betriebsveräußerers.
Das Risiko: das Damoklesschwert der betriebsbedingten Kündigung hängt über dir. Und es wird dich wahrscheinlich auch treffen, da der vorherige Eigentümer insolvent war.

Hoffe, ich konnte dir weiterhelfen.

VG

Hallo,

ich kann da leider nicht weiterhelfen, von solchen Sachen hab ich leider keine Ahnung, ich hoffe jemand anders kann helfen.

Liebe Grüße

Hi, Sorry das ich mich nicht früher gemeldet habe, hätte einiges zu tun.

Also. Wie ich es sehe, hat der neuer AG die alten firma übernommen mit alles was damit dazu gehört. Gebäude, Geräte, Personal und alle verbindlichkeiten. Verbindlichkeiten auch die beschäftigten gegenüber, also Urlaubs Anspruche!

Einfach Urlaub streichen ist meines wissens nicht Rechtens, aber bei insolvenz sachen bin ich mir nicht sicher das einer insolvenzverwalter solche geständnisse machen kann oder darf.

Die Berechnung von abgezögenen Urlaubstage ist mir ein wenig kömisch. Bei einer ‚normaler‘ Jahresurlaub von 30 Tage, geht mann davon das bei Spät einsteiger mann zieht 2.5 Tage pro monat ab. Wenn es Rechtens sein soll, bei insolvenz, von Frisch, von Neu anzufangen dann hätte der neue AG euch alle für 9 Monate noch im jahr 22.5 Urlaubstage geben müssen. Warum er ‚nür‘ 6 Tage abgezögen hat weiss ich nicht. Normal wäre 7.5 Urlaubstage.

Die Restanspruch von 24 Tage klingelt aber bei mir mit die mindest Anspruch das festgelegt ist in die Bundesurlaubsgesetz. Vielleicht liegt dort einer grund dafür, habe grad das gesetz nicht zu hand.

Gab es oder gibt es noch einer Betriebsrat? Sind im betrieb Gewerkschaften vertreten (IG Metal, Verdi usw)? Noch wichtige, gibt es einer Tarifvertrag, nicht nür über löhne sonder über urlaubsanspruch und solche sachen?

Bist du Selbe mitglied einer Gewerkschaft, wenn nicht, warum nicht? Das Rate ich alle die mich Anfragen.

Die tatasache das du keine urlaub genommen hast im ersten quartal ist glaube ich relativ, spielt glaube ich keine rolle. wie du sagts, Pech!

Aber, im grossen und ganzen glaube ich das der neuer AG alle verbindlichkeiten übernehmen müss.

Wenn du keiner gewerkschaftsmitglied bist und es gibt keiner Betriebsrat dann bleibt dir nun zu überlegen ob du deiner 6 Tage einklagen möchtest und dadurch dich unbeliebt machts oder es zu schlucken!

Mehr kann ich dir nicht Raten, Sorry.

Viel Glück

Jason