Hallo Allerseits,
Ist es rechtlich gesehen korrekt, daß ein Firmenchef einem Angestellten den Jahresurlaub kürzt, weil dieser durch einen Unfall bedingt für ca 4 Monate ausgefallen ist? Der Arbeitnehmer hat die Arbeit wieder aufgenommen und hätte nun noch den vollen Jahresurlaub von 26 Tagen.
Ich hoffe mir kann da jemand weiterhelfen.
Danke, und einen lieben Gruß.
Calocedrus
Hallo Allerseits,
Hallo tim,
Ist es rechtlich gesehen korrekt, daß ein Firmenchef einem
Angestellten den Jahresurlaub kürzt, weil dieser durch einen
Unfall bedingt für ca 4 Monate ausgefallen ist?
Den gesetzlichen Mindesturlaub nach Bundesurlaubsgesetz: 100%ig Nein.
Bei dem, was über den gesetzlichen Mindesturlaub hinausgeht, kann ich mir eigentlich auch nicht so recht vorstellen, dass sowas vertraglich/tarifvertraglich möglich wäre (aber da bin ich mir nicht sicher).
Um wie viele Tage soll denn gekürzt werden?
MfG
Hallo Xolophos,
Der Arbeitgeber drückt sich da in sofern aus, daß er laut seinem Gerechtigkeitsempfinden es so sieht das dem Arbeitnehmer nicht der volle Jahresurlaub zusteht. Der Gesamtjahresurlaub wären 26 Tage. Ich meine etwas von 20 Tagen gehört zu haben.
Gruß, Tim.
Hallo Calocedrus,
Ist es rechtlich gesehen korrekt, daß ein Firmenchef einem
Angestellten den Jahresurlaub kürzt, weil dieser durch einen
Unfall bedingt für ca 4 Monate ausgefallen ist? Der
Arbeitnehmer hat die Arbeit wieder aufgenommen und hätte nun
noch den vollen Jahresurlaub von 26 Tagen.
Ich hoffe mir kann da jemand weiterhelfen.
Außerhalb der Lohnfortzahlung baut der Arbeitnehmer keinen weiteren
Urlaubsanspruch auf. Daher für die ersten 6 Wochen Krankheit besteht
ein Anspruch für die 10 Wochen danach nicht.
Gruß
Stefan
Hallo
Außerhalb der Lohnfortzahlung baut der Arbeitnehmer keinen
weiteren
Urlaubsanspruch auf. Daher für die ersten 6 Wochen Krankheit
besteht
ein Anspruch für die 10 Wochen danach nicht.
Das ist völliger Unsinn!
Gruß,
LeoLo
Hallo
Ist es rechtlich gesehen korrekt, daß ein Firmenchef einem
Angestellten den Jahresurlaub kürzt, weil dieser durch einen
Unfall bedingt für ca 4 Monate ausgefallen ist?
Kurz und knapp: Nein.
Gruß,
LeoLo
Sche…
… du hast Recht!
Hallo LeoLo,
hab mich gerade mal selbst ein wenig schlauer gemacht und
muß dir leider Recht geben.
Leider deshalb, weil ich jetzt einem Anwalt in den Hintern treten
gehe.
Gruß,
Stefan
Hallo,
das eine Urlaubskürzung wg. Krankheit Unsinn ist, haben andere vorher schon gesagt. Dies gilt nicht nur für den gesetzlichen Urlaub, sondern auch für Urlaub der arbeits- oder tarifvertraglich geregelt ist. Dies ist u. a. so, weil der Urlaubsanspruch im ungekündigten (!) Arbeitsverhältnis juristisch zum 01.01. „entsteht“, d. h. er kann für das laufende Jahr bereits ab 01.01. voll genommen werden. Die Meinung, daß er in Zwölfteln übers Jahr erworben wird, ist deswegen ebenfalls Unsinn. Die einzige denkbare Ausnahme im ungekündigten Arbeitsverhältnis wäre eine Krankheit, die durchgehend das gesamte Kalenderjahr umfasst.
&Tschüß
WHoepfner
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