Guten Tag,
ich habe auf der Tourismusbörse ITB 2002 auf dem Messestand eines wichtigen europäischen Urlaubslandes eine sehr schöne, groß ausgehängte Posterserie gesehen.
Trotzdem hat mich fast der Schlag getroffen. Überschriften, Konzeption und Subheadlines entsprechen fast wortwörtlich und auch typografisch kaum modifiziert einer Kampagne, die ich 1984 präsentiert hatte. Die Kampagne ist damals abgelehnt worden.
Nach sofortigem Einspruch beim Chef des für Deutschland zuständigen Tourismusbüros (für das ich in den Jahren zuvor preisgekrönte Tourismus-Kampagnen realisiert habe) wurde vereinbart, daß ich schriftlich protestiere. Das habe ich mit Terminsetzung vor vier Wochen für eine Antwort getan. Seither ist nichts passiert.
Wie kann ich die weitere Verwendung bzw. den Diebstahl meines geistigen Eigentums stoppen? Oder eine Nutzungsgebühr erhalten?
MfG
BerlinMakler
Es geht eine Benachrichtigung
Hallo,
hier bleibt Dir wohl nur der Weg über einen Anwalt mit eventuellen Verbot der Aktion. Oder Dir wird nachträglich eine Entschädigung gezahlt, damit Du der Aktion zustimmst.
Gruss Günter
Hallo Günter,
vielen Dank für die schnelle Antwort. Genau das (Entschädigung) hat auch der deutsche Fremdenverkehrsamt-Direktor dieses EU-Urlaubslandes sofort gemurmelt. Er schutzbehauptete aber sofort, die müsse wohl die verantwortliche Werbeagentur zahlen.
Ich halte das für Unsinn, denn ohne Übergabe bzw. Vorstellung meiner 7 Jahre alten alten Konzeption inkl. der Layouts durch das entsprechende Tourismusministerium an die Neuen hätten die wohl kaum etwas davon gewußt und nicht so paßgenau kupfern können.
MfG
BerlinMarkler
PS
Mein einziges Druckmittel wird wohl die Ankündigung einer öffentlichen Diskussion des Vorgangs in den deutschen Fremdenverkehrs-Medien sein.
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Hallo,
hier bleibt Dir wohl nur der Weg über einen Anwalt mit
eventuellen Verbot der Aktion. Oder Dir wird nachträglich eine
Entschädigung gezahlt, damit Du der Aktion zustimmst.
Gruss Günter
Hallo Günter,
vielen Dank für die schnelle Antwort. Genau das
(Entschädigung) hat auch der deutsche
Fremdenverkehrsamt-Direktor dieses EU-Urlaubslandes sofort
gemurmelt. Er schutzbehauptete aber sofort, die müsse wohl die
verantwortliche Werbeagentur zahlen.
Ich halte das für Unsinn, denn ohne Übergabe bzw. Vorstellung
meiner 7 Jahre alten alten Konzeption inkl. der Layouts durch
das entsprechende Tourismusministerium an die Neuen hätten die
wohl kaum etwas davon gewußt und nicht so paßgenau kupfern
können.
MfG
BerlinMarkler
PS
Mein einziges Druckmittel wird wohl die Ankündigung einer
öffentlichen Diskussion des Vorgangs in den deutschen
Fremdenverkehrs-Medien sein.
Hier besteht wohl das Problem, dass Du für die bisher vorgenommenen unerlaubten Handlungen nichts als tatsächlich Entschädigung verlangen kannst. Denn eine Untersagung bringt ja nur dann etwas, wenn es für die Zukunft ist. Für die zurück liegende Zeit kann es nur eine Entschädigung geben.
Für die Zukunft kannst Du Dich möglicherweise auf Zahlung Deiner Idee berufen oder Untersagung betreiben.
Die Werbeagentur ist natürlich verpflichtet den Urheberschutz zu gewährleisten. Der Fremdenverkehrsverband ist auch verpflichtet, sich die Erlaubnis vorlegen zu lassen, wenn fremdes geistiges Eigentum verwendet wird. Natürlich ist der Auftraggeber der Werbeagentur haftbar. Hier muss zuerst einmal gegen den Fremdenverkehrsverband Schadenersatz gefordert werden. Dieser muss notfalls - sollte es zu einem Rechtsstreit gegen den Verband kommen - der Werbeagentur im Verfahren den Streit erklären.
Gruss Günter