Eine Physiotherapeutin ist in einer kleiner Praxis in einer ländlichen Gegend angestellt.
Um ihre Patienten aufzuchen, benutzt sie ihren Privat-Pkw. Die Fahrten werden gemäß Fahrtenbuch nachgewiesen. Pro dienstlich gefahrenem Kilometer werden ihr 20 Cent gutgeschrieben. Diese erhält sie jedoch nicht ausgezahlt, sondern ihr Arbeitgeber bezahlt ihr damit Kurse der beruflichen Weiterbildung.
- Ist es rechtens, dass ihr nur 20 Cent gutgeschrieben werden?
- Ist der Arbeitgeber nicht sowieso zur Zahlung der Kursgebühren verpflichtet und müsste demzufolge die Pauschale für gefahrene Kilometer nicht monatlich zahlen?
- Ist es rechtens, dass sich je Arbeitstag, an dem die Physiotherapeutin an einer Weiterbildung teilnimmt, sich ihr Jahresurlaubsanspruch um einen Tag verringert?
Hallo
Ist denn vertraglich etwas dazu konkret vereinbart? Falls ja, wie ist der Wortlaut?
Gruß,
LeoLo
Hallo LeoLo,
schriftlich wurde hierzu gar nichts vereinbart. Es gibt hierzu nur mündliche Aussagen.
Grüße
Karlheinz
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Hallo
schriftlich wurde hierzu gar nichts vereinbart. Es gibt hierzu
nur mündliche Aussagen.
Und die lauten konkret?
Gibt es Zeugen für die Vereinbarungen?
Gruß,
LeoLo
Danke.
Zeugen gibt es nicht. Eine Kollegin hat die gleichen Aussagen erhalten.
Mündliche Aussagen:
Pro dienstlich gefahrenem Kilometer werden 20 Cent gutgeschrieben. Von den angesammelten Beträgen werden berufliche Weiterbildungen bezahlt. Die Fahrtkosten zu Weiterbildungen sind ebenfalls von der Angestellten zu tragen. Jeder Arbeitstag, an dem sie an einer Weiterbildung stattfindet, bedeutet einen Tag weniger Urlaub (d.h. Urlaubsanspruch von 20 Arbeitstagen - z.B. 10 Weiterbildungstage = 10 Tage Anspruch auf Erholungsurlaub).
Freue mich auf eine weitere Rückmeldung.
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