Ich habe da mal eine Frage.
Mal angenommen jemand würde kündigen. Aber er/sie hätte schon mehr Urlaubstage genommen als ihm/ihr bis Ablauf der Kündigungsfrist zustehen würde.
Könnte der Arbeitgeber verlangen die dadurch entstandenen Fehlstunden nach Ablauf der Kündigungsfrist nachzuarbeiten ?
Oder
Müsste der Arbeitnehmer die letzten Tage (zu viel genommener Urlaub) lediglich ohne Bezahlung arbeiten und ggf. zuviel gezahltes Urlaubsgeld zurückzahlen?
Vielen Dank schon mal
Hallo,
ich meine, dass es die Möglichkeit der Gehaltskürzung für den letzten Monat gibt. Auf dejure.org habe ich ein Urteil dazu gefunden. Auf Nachfrage suche ich gerne nochmal.
Grüße.
Hallo
Könnte der Arbeitgeber verlangen die dadurch entstandenen
Fehlstunden nach Ablauf der Kündigungsfrist nachzuarbeiten ?
Nein.
Müsste der Arbeitnehmer die letzten Tage (zu viel genommener
Urlaub) lediglich ohne Bezahlung arbeiten
Nein.
und ggf. zuviel
gezahltes Urlaubs**(entgelt)**geld zurückzahlen?
Nur, wenn dies ausdrücklich vertraglich vereinbart ist und nur, wenn k ein Fall des Absatz 3 vom http://www.gesetze-im-internet.de/burlg/__5.html vorliegt.
Gruß,
LeoLo