Urlaubsnachweis

Hallo zusammen,

verfolge euer Forum schon ne ganze Zeit und
kann nur mit Lob drüber sprechen !

Hab aber mal ne Frage vlt kann mir ja jemand dabei helfen ?

Und zwar fange ich am 15.09.2006 eine neue Stelle an, was mich auch sehr freut
mein neuer Arbeitgebe hätte nur gerne folgende Sachen von meinem alten.
Arbeitszeugnis und einen Nachweis über meinen Urlaub (genommen und nichtgenommen). Arbeitszeugnis is ja kein Problem, das bekomme ich.

Nur mein Chef weiß nichts mit dem Nachweis vom Urlaub anzufangen, er meinte ich sollte mir das selber erstellen und er würde kontrollieren und unterschreiben wenn´s ok ist.

Nun steh ich aber vor dem Problem wie soll sowas aussehen, was hab ich zu beachten ? Kennt jemand sowas, oder hat sogar nen Muster (das wäre klasse)

Freu mich auf eure Antworten …

so long
*Wega*

Hi!

Nur mein Chef weiß nichts mit dem Nachweis vom Urlaub
anzufangen,

http://www.gesetze-im-internet.de/burlg/__6.html
Absatz 2

Nun steh ich aber vor dem Problem wie soll sowas aussehen, was
hab ich zu beachten ? Kennt jemand sowas, oder hat sogar nen
Muster (das wäre klasse)

Offizielles Briefpapier:

Bescheinigung

Herr Wega (ggf. GebDat und Anschrift) hat im Jahr 2006 xxxx Urlaubstage bei einer 5(6)-Tage-Woche in Anspruch genommen.

Datum

Unterschrift
ggf. Position

LG
Guido

Nachtrag (bei Abgeltung)
Hi!

Vergessen!

Drunter sollte noch (bei Abgeltung)
Die Anzahl von xxx Tagen wurden gem. §7 Abs. 4 BUrlG abgegolten.

LG
ein etwas vergesslicher Guido

Danke schonmal !

Aber hat das irgendwelche Auswürungen für mich im neuem Job
( das ich keinen Urlaub mehr nehmen kann ? )

Hab das jetzt so formuliert, will nur da keinen Stess bekommen.
___________________________________________________________________________

Herr xxxx xxxxxxx geboren am xx.xx.xxxx in xxxxxx, hat im Jahr 2006,
20 Urlaubstage bei einer 5-Tage-Woche in Anspruch genommen.

_______________________
xxxxxx xxxxx

  • Personalabteilung -
    xxxxx xxxxx GmbH

xxxxxx, 18.08.2006

Gehaltsabrechnung?
Hi Guido, hi Wege,

steht das denn nicht in der GEhaltsabrechnung? Da steht doch normalerweise der Jahresanspruch und der bisher genommene Urlaub…

@Wega: naja, ich nehme mal an, wenn du beim bisherigen AG deinen Jahresurlaub von 25 Tagen (rein hypothetisch) bereits verbraucht hast, dann würde der neue Arbeitgeber dir wohl kaum noch mal bis zum Jahresende deinen Jahresurlaub gewähren (aber das vermute ich jetzt mal so als Laie…).

Gruß
Demenzia

Hi!

Danke schonmal !

Da nich für :wink:

Aber hat das irgendwelche Auswürungen für mich im neuem Job
( das ich keinen Urlaub mehr nehmen kann ? )

Jeder neue Arbeitgeber wird den schon genommenen Urlaub natürlich abziehen!
Deshalb steht im Gesetz auch was von Doppelansprüchen und deren Ausschluss…

LG
Guido

Hi!

steht das denn nicht in der GEhaltsabrechnung? Da steht doch
normalerweise der Jahresanspruch und der bisher genommene
Urlaub…

Oft! Aber bei weitem nicht immer…

LG
Guido