Urlaubspanspruch - Kündigung in der Probezeit

Hallo,

wenn einem Arbeitnehmer innerhalb der 6-monatigen Probezeit gekündigt wird, steht ihm dann der halbe Jahresurlaub zu?

Bei 30 Tagen Urlaub müsste man diesem Arbeitgeber also 15 Arbeitstage vorher mitteilen, dass ihm gekündigt wird und er den Urlaub nehmen kann, oder?

Vielen Dank schon mal.

Grüße

Hallo!

Je voller Monat der Probezeit 12% des Jahresurlaubs.
Und kann das nicht mehr genommen werden,dann muss es mit Geldzahlung abgegolten werden.

mfG
duck313

Hallo,

der normale Urlaubsanspruch entsteht erst nach mindestens 6 Monatiger Betriebszugehörigkeit.

( BUrlG § 4)

Davor kann der AN für jeden Monat 1/12 des zustehenden Jahresurlaubes beantragen.

Er hat allerdings keinen Anspruch auf die Genehmigung dieses Urlaubes.

Das heisst,ein AN der zum B. nach Tarifvertrag Anpruch auf 32 Tage Jahresurlaub hat,kann
erstmalig im 2. Monat der Beschäftigung

(32 Tage geteilt durch 12 = 2,67 Tage mal 1 Monat = 2 Tage Urlaub)

beantragen.