Urlaubsplanung

Hallo,

mal angenommen, ein AG bittet zur Urlaubsbesprechung und teilt den AN mit, dass Urlaub nur in den Monaten Juni, Juli und August genommen werden kann. Sonst nicht. Ist das zulässig?

Der weiteren möchte der AG, dass die AN ihren Urlaub mit jeweils einer oder zwei (bereits vorhandenen) Aushilfen abstimmen, das heißt, der AN darf nur in Urlaub, wenn er ein oder zwei Aushilfen vorweisen kann, die in der Zeit zumindest einen Teil der Arbeit machen. Spinnt der AG komplett oder ist so ein Schwachsinn wirklich zulässig?

Grüßle

HariBo

Hallo

mal angenommen, ein AG bittet zur Urlaubsbesprechung und teilt
den AN mit, dass Urlaub nur in den Monaten Juni, Juli und
August genommen werden kann. Sonst nicht. Ist das zulässig?

Kommt auf die Begründung an.

Der weiteren möchte der AG, dass die AN ihren Urlaub mit
jeweils einer oder zwei (bereits vorhandenen) Aushilfen
abstimmen, das heißt, der AN darf nur in Urlaub, wenn er ein
oder zwei Aushilfen vorweisen kann, die in der Zeit zumindest
einen Teil der Arbeit machen. Spinnt der AG komplett oder ist
so ein Schwachsinn wirklich zulässig?

Vermutlich möchte der AG, daß immer genug Personal vorhanden ist. Allerdings frage ich mich, ob bei Euch die Aushilfen Ihre Arbeitszeit bestimmen oder anders gesagt, warum der AG die nicht anweisen kann…???

Gruß,
LeoLo