Darf ein Chef verlangen, dass man bis Ende Oktober 2013 die Urlaubsplanung für das Jahr 2014 einreicht? Gibt es da möglicherweise fristen? Gesetzlich verankert?
Hallo,
grundsätzlich schon…schließlich ist der AG aufgrund seiner Fürsorgepflicht für die AN gehalten,die Urlaubswünsche dieser so abzustimmen,das alle nach Möglichkeit zufrieden gestellt werden und andererseits natürlich der Geschäftsbetrieb gesichert ist.
Auf der anderen Seite frage ich mich natürlich,welche Probleme denn diese
Frühe Frist
für einen AN bereiten sollte ???..
Die Schulferien stehen für Jahre im Voraus fest und man kann daher als Familie im Prinzip
jetzt schon für 2018 planen…auch Familienfeste „Fallen“ ja nicht unerwartet vom Himmel…Silberne Hochzeit oder 60.Geburtstag sind ebenso planbar…