Urlaubsrecht

Liebe/-r Experte/-in,
wie sieht es mit den Urlaubsrecht bei einem Drei-Schicht-System aus?
Muss man für Wochenenden, die genau vor und nach dem eigentlichem Urlaub liegen, auch Urlaub nehmen? Oder muss man zumindest eines von beiden Wochenenden automatisch frei bekommen?
Ist es rechtens, dass man vor seinem ersten Urlaubstag Nachtschicht machen muss? Also zum Beispiel hat man ab Montag Urlaub und geht aber Sonntag 22 Uhr bis Montag 6:00 Uhr in die Nachtschicht?
Und noch eine dritte kleine Frage. Ist in einem Kinderheim ein kurzer Wechsel von Spätdienst bis 22:00 Uhr auf einen Frühdienst 5:30 Uhr zulässig?
Ich würde mich sehr über eine Antwort freuen.

Also bei uns wird das so gehandhabt wenn man seinen Urlaubsschein schreibt, schreibt man das WE davor und nach dem Urlaub mit ein so das der Arbeitgeber Dich erst am Montag zur Schicht einteilen kann.
kurzer Wechsel ist nicht zulässig da eine Mindestruhepause vorgeschrieben ist da mußt Du im Personalgesetzbuch nachschauen weil es für jede Berufsgruppe andere Zeiten gibt.
Gruss Merlin

Hallo Klavierspielerin.
Wochenenden müssen nur als Urlaub genommen werden, wenn sie als normale Arbeittage gelten…Pflegeberufe z.B.
Nachtschicht bis 06:00h von Sonntagabend an…der Montag sollte dann kein Urlaubstag sein…weil 6 Std an diesem Tag gearbeitet. So kenne ich das aus dem graphischen Gewerbe.
Die Frage mit dem Kurzenwechsel…nur als Notfall…ansonsten gelten je nach Tarifvertrag entweder 10 oder 11 Stunden Ruhezeit zwischen den Schichten.
Bitte schaut in eure Tarifverträge…oder wenn ihr einen Betriebsrat habt…einfach nachfragen.
Hoffe wenigstens etwas geholfen zuhaben.
Die Antwort is nicht Gesetz…Bitte auch auf diesem Weg informieren.

LG Beno

Hallo,

im Tarifvertrag ist für die Anrechnung des Urlaubes eine Tagewoche geregelt, d. h. wenn man vom 02.´08 bis zum 22.08. Urlaub nimmt wird bei einer 6-Tage-Woche - 18 Urlaubstage angerechnet. Man muss dann meines Erachtens nicht Sonntags Arbeiten. Auch nicht im Schichtbetrieb. Wenn jedoch der Urlaub nur bis zum 20.08 Urlaub genommen wurde, wäre der erste AT der 21.08 und es würden nur 17 Tage Urlaub angerechnet.

Zur zweiten Frage kann ich leider nichts sagen, da ich eine solche Praktik nicht kenne, meine Tendenz liegt jedoch bei nein, denn es ist lt. Produktion die Arbeit für den Montag und die Schicht wird auch dem Montag zugerechnet von der Planung her, da sie erst in der Nacht 22 Uhr beginnt.

Die Zeiten zwischen den einzelnen Schichten regelt das Arbeitszeitgesetzt
Normalarbeitszeit bei Schichtarbeit

§ 4a. (1) Bei mehrschichtiger Arbeitsweise ist ein Schichtplan zu erstellen. Die wöchentliche Normalarbeitszeit darf

innerhalb des Schichtturnusses oder

bei Durchrechnung der Normalarbeitszeit gemäß § 4 Abs. 6 innerhalb des Durchrechnungszeitraumes

im Durchschnitt 40 Stunden bzw. die durch Kollektivvertrag festgelegte Normalarbeitszeit nicht überschreiten.

(2) Die tägliche Normalarbeitszeit darf neun Stunden nicht überschreiten, soweit nicht nach § 4 eine längere Normalarbeitszeit zulässig ist.

(3) Bei durchlaufender mehrschichtiger Arbeitsweise mit Schichtwechsel kann die tägliche Normalarbeitszeit bis auf zwölf Stunden ausgedehnt werden,

am Wochenende (Beginn der Nachtschicht zum Samstag bis zum Ende der Nachtschicht zum Montag), wenn dies durch Betriebsvereinbarung geregelt ist, oder

wenn dies mit einem Schichtwechsel in Verbindung steht.

(4) Der Kollektivvertrag kann zulassen, dass

die Normalarbeitszeit in einzelnen Wochen bis auf 56 Stunden ausgedehnt wird;

die tägliche Normalarbeitszeit bis auf zwölf Stunden unter der Bedingung ausgedehnt wird, dass die arbeitsmedizinische Unbedenklichkeit dieser Arbeitszeitverlängerung für die betreffenden Tätigkeiten durch einen Arbeitsmediziner festgestellt wird. Auf Verlangen des Betriebsrates, in Betrieben ohne Betriebsrat auf Verlangen der Mehrheit der betroffenen Arbeitnehmer, ist ein weiterer, einvernehmlich bestellter Arbeitsmediziner zu befassen.

Ruhezeiten

§ 12. (1) Nach Beendigung der Tagesarbeitszeit ist den Arbeitnehmern eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens elf Stunden zu gewähren.

(2) Der Kollektivvertrag kann die ununterbrochene Ruhezeit auf mindestens acht Stunden verkürzen. Solche Verkürzungen der Ruhezeit sind innerhalb der nächsten zehn Kalendertage durch entsprechende Verlängerung einer anderen täglichen oder wöchentlichen Ruhezeit auszugleichen. Eine Verkürzung auf weniger als zehn Stunden ist nur zulässig, wenn der Kollektivvertrag weitere Maßnahmen zur Sicherstellung der Erholung der Arbeitnehmer vorsieht.

(2a) Bei Arbeiten, die werktags und sonntags einen ununterbrochenen Fortgang mit Schichtwechsel erfordern, kann die tägliche Ruhezeit einmal im Schichtturnus bei Schichtwechsel auf eine Schichtlänge, jedoch auf nicht weniger als acht Stunden verkürzt werden. Innerhalb des Schichtturnusses ist eine andere tägliche Ruhezeit entsprechend zu verlängern.

wenn du mehr dazu wissen willst :wink: schau im Internet einfach under Arbeitszeitgesetz nach.

LG.