Urlaubsrecht für Paare in einer gemeinsamen Firma

Gibt es Regelungen auf gemeinsamen Urlaubsanspruch für unverheiratete Paare die gemeinsam in einer Firma arbeiten ( ohne Kinder )für einen gemeinsamen Urlaub ausserhalb der Ferien?

Hallo,

also ich glaube wenn es nicht im Arbeitsvertrag geregelt ist wird es schwierig. Das wäre ja Regelungen für vereinzelte Eventualitäten. Allerdings ist das nun meine Meinung bzgl. deiner Frage.

Ich möchte dich allerdings bitte evtl. mal bei einer Gewerkschaft nachzufragen. Die kennen sich da eher aus.

Viel Glück für euren gemeinsamen Urlaub.
Viele Grüße

Vielen Dank für die Antwort, aber die Firma ist in keiner Gewerkschaft,es gibt auch keinen Betriebsrat…

Hallo,

das ist egal ob die Firma in einer Gewerkschaft ist.
Ich würde einfach mal bei einer Gewerkschaft anrufen. Die helfen oft einfach auch mal so weiter.
Das ist meistens die günstigste Variante.

Ich denke aber eher das sie wenig Glück haben werden bzgl. ihren Urlaubswunsch. Man sollte jedoch die Hoffnung nie auf geben.

Viele Grüße

Vielen Dank für die Antwort, aber die Firma ist in keiner
Gewerkschaft,es gibt auch keinen Betriebsrat…

Nein, auch hier zählen die normalen Regelungen

Hallo,

Gibt es Regelungen auf gemeinsamen Urlaubsanspruch für

Einfache Antwort: Nein! (Alles eine Frage der gemeinsamen Absprache und des Verständnisses)

Gruss

rambam

hmm…
Ansich nicht , da gilt die urlaubsregel wie für jeden anderen auch. Wenn der AG das irgendwie regeln kann, wird er es tun aber er muss es nicht

Hallo,
eine solche Regelung ist mir weder durch Betriebsvereinbarung noch tariflich vereinbart, bekannt.
Solche Wünsche sollten mit der Personalabteilung im Einzelfall abgesprochen bzw. vereinbart werden.
Gruß
D. Kühn

Hallo tweety232,

gesetzlich sind mir keine bekannt. In der Regel gibt es in den Unternehmen Betriebsvereinbarungen die den Urlaub/die Urlaubsnahme regeln.

Normalerweise sollte es kein Problem darstellen, das hier ein gemeinsamer Urlaub außerhalb der Ferienzeiten möglich ist. Geht einfach mal auf eure Vorgesetzter zu und redet miteinander.

Gruß Svalroph

Kann ich mir nicht vorstellen. Aber warum reicht ihr nicht einfach den Urlaub gemeinsam ein? Ich könnte mir nur vorstellen, daß es Probleme gibt wenn keiner euch vertreten kann weil ihr zb in einer Abteilung arbeitet.

Gibt es Regelungen auf gemeinsamen Urlaubsanspruch für
unverheiratete Paare die gemeinsam in einer Firma arbeiten (
ohne Kinder )für einen gemeinsamen Urlaub ausserhalb der
Ferien?

Das BundesUrlaubsgesetz sagt
§ 7 Zeitpunkt, Übertragbarkeit und Abgeltung des Urlaubs
(1) Bei der zeitlichen Festlegung des Urlaubs sind die Urlaubswünsche des Arbeitnehmers zu berücksichtigen, es sei denn, daß ihrer Berücksichtigung dringende betriebliche Belange oder Urlaubswünsche anderer Arbeitnehmer, die unter sozialen Gesichtspunkten den Vorrang verdienen, entgegenstehen.

Das ist damit also eindeutig.

Nach dem Bundesurlaubsgesetz kommt es in erster Linie auf den Wunsch des AN an. Tarifverträge oder Betriebsvereinbarungen können vom Bundesurlaubsgesetz abweichen.
Der AG kann den gewünschten Urlaub des AN nur verwehren, wenn andere AN, die unter sozialen Gesichtspunkten den Vorzug verdienen entgegenstehen.
Wenn mehrere AN zum gleichen Zeitpunkt Urlaub wollen, kann der AG, wenn betriebliche Interessen dagegen stehen, den Urlaub ablehnen.
Hat der Betrieb ein BR, so hat dieser in der Urlaubsfrage ein Mitbestimmungsrecht.
Wenn in Deinem Fall der AG einem den Urlaub verweigert, muss er begründen, warum dies geschieht. Eine soziale Verpflichtung, wie bei einem Ehepaar, den Urlaub gemeinsam zugewähren, besteht nicht.
Es ist zu empfehlen, eine einvernehmliche Lösung mit dem AG zu suchen.

Gruß
Ricko

Hallo!

Eine gesetzliche Regelung dafür ist mir nicht bekannt.

Aus unternehmerischer Sicht hätte ich auch eher die Priorität auf den einzelnen Arbeitnehmer gelegt und würde als Unternehmen schauen, dass ordentliche Urlaubsvertretungen geregelt werden.

Aber vielleicht weiß da jemand anderes noch mehr…

Gruss,

Heike

Hi tweety232,

nein es gibt keine offiziellen Regelungen. Aber frag docch mal dei deinem Betriebsrat nach, ob es eine hauseigene Regelung gibt.

Es gibt keine Regelungen für unverheiratete Paare. In den meisten Firmen ist so, dass zuerst einmal die Mitarbeiter mit Kindern berücksichtigt werden. Man sollte in diesem Fall eine Lösung finden, dass ein unverheirates Paar unter Berücksichtiguang der Mitarbeiter mit Kindern einen gmeisamen termin findet. Aber recthlich gibt es keine Regelung.

Liebe Grüße Bernward

Solche Regeln sind mir nicht bekannt. Dabei spielt es wohl keine Rolle, ob man verheiratet ist oder nicht. Meistens gibt es firmeninterne Regelungen für den Urlaub.