Urlaubsrecht und Arbeitsrecht

Ich habe mehrere Fragen

  1. Wenn man angenommen 1 Jahr arbeitet stehen einem ja auch für 12 Monate Urlaub zu. Das heißt für das 1. Halbe Jahr nur ein anteil ab dem 7. Monat 2 Urlaubstage pro Monat. Ist ja auch soweit klar.
    Frage: Wenn man anfang des Monats anfängt hat man ja für die gesamten 12 Monate Anspruch auf die Urlaubstage. Wie Verhält sich das wenn man mitte des Monats anfängt. Die Lohnerhöhung nach der Probezeit wird ja auch im Mitte des Monats berechnet. Wird dann auch der Urlaub für den halben Monat berechnet oder bekommt man dann nur Anspruch für 11 Monate wegen vollen Monaten?

  2. Wenn jemand einen Schwerbeschädigten Ausweiß besitzt hat dieses ja Anspruch auf mehr Urlaubstage. D. h. wenn er eine 5 Tage Woche arbeitet dann hat er insegsamt 5 Tage pro Jahr mehr anspruch auf Urlaub. Die 5 Tage müssen dann ja rein Theoretisch zu den „Normalen“ Urlaubstage dazu gerechnet werden. Also wenn man regulär 24 Urlaubstage hat + die 5 Tage für den Schwerbeschädigten hat dieses 29 Tage Urlaubsanspruch pro Jahr. In wie weit verhält sich das mit dem Grad der Schwerbeschädigtkeit d. h. macht es einen unterschied ob der jenige nun 50° oder 100° oder auch andere Grade der Behinderung im Ausweiß stehen hat? Und wie ist das gesetzlich geregelt wenn die Firma die Tage nicht gibt obwohl ihnen eine Kopie des Schwerbeschädigtenausweises zu Beginn vorliegt. Kann das auch für Vorjahre rückwirkend geltend gemacht werden. Z. B. wenn die Firma über 3 Jahre die Tage nicht gibt? Und wie ist es wenn man z. B. Hörgeschädigt ist und dadurch in Betrieben die eine Gewisse Decibil anzahl überschreiten trotzdem da eingesetzt wird? Weil eigentlich dürfen diese Personen dann ja nicht da arbeiten wenn es da zu laut ist.

  3. Ich habe mal gehört das wenn man 2 Jahre am Stück in einer Firma arbeitet und dann noch mals eine Verlängerung des Vertrages bekommt das mann dann automatisch einen Verstvertrag hat auch wenn dieser wieder befriestet ist?

Wäre toll wenn ihr mir meine Fragen beantworten könntet und wäre schön wenn ihr mir auch die § dazu geben könntet wo man es ganz genau nach lesen kann. Hatte schon mal selber rechachiert aber nicht wirklich was gefunden.

  1. Wenn man angenommen 1 Jahr arbeitet stehen einem ja auch
    für 12 Monate Urlaub zu. Das heißt für das 1. Halbe Jahr nur
    ein anteil ab dem 7. Monat 2 Urlaubstage pro Monat. Ist ja
    auch soweit klar.
    Frage: Wenn man anfang des Monats anfängt hat man ja für die
    gesamten 12 Monate Anspruch auf die Urlaubstage. Wie Verhält
    sich das wenn man mitte des Monats anfängt. Die Lohnerhöhung
    nach der Probezeit wird ja auch im Mitte des Monats berechnet.
    Wird dann auch der Urlaub für den halben Monat berechnet oder
    bekommt man dann nur Anspruch für 11 Monate wegen vollen
    Monaten?

Der VOLLE Urlaubsanspruch wird erstmalig nach sechsmonatigem Bestehen des Arbeitsverhältnisses erworben. (http://dejure.org/gesetze/BUrlG/4.html). bei einer 5-tage woche sind es idR 20 tage (§ 3 BurlG, der von einer 6-tage Woche ausgeht: http://dejure.org/gesetze/BUrlG/3.html)

alle nicht davon erfassten fälle regelt § 5 BUrlG - http://dejure.org/gesetze/BUrlG/5.html

  1. Ich habe mal gehört das wenn man 2 Jahre am Stück in einer
    Firma arbeitet und dann noch mals eine Verlängerung des
    Vertrages bekommt das mann dann automatisch einen Verstvertrag
    hat auch wenn dieser wieder befriestet ist?

dabei geht es um das TzBfG: http://dejure.org/gesetze/TzBfG/14.html
einfach einmal § 14 Abs.2 und § 16 TzBfG durchlesen

  1. Ich habe mal gehört das wenn man 2 Jahre am Stück in einer
    Firma arbeitet und dann noch mals eine Verlängerung des
    Vertrages bekommt das mann dann automatisch einen Verstvertrag
    hat auch wenn dieser wieder befriestet ist?

Da hste nicht zu gehört: Der AG darf max. 2 mal deinen befristetetn Arbeitsvertrag verlängern, dann erst muss er dir einen Festvertrag geben. So steht es im Gesetz. Wie lange die Befristung jeweils ist, steht nirgends.

Gruss DL

Hallo,

ein paar Teilantworten:

Ich habe mehrere Fragen

  1. Wenn man angenommen 1 Jahr arbeitet stehen einem ja auch
    für 12 Monate Urlaub zu.

Das stimmt so nicht. Der Anspruch bezieht sich grundsätzlich auf das Kalenderjahr. Bei einem befristeten Arbeitsverhältnis kann sehr wohl 2x Teilurlaub entstehen.

Das heißt für das 1. Halbe Jahr nur
ein anteil ab dem 7. Monat 2 Urlaubstage pro Monat. Ist ja
auch soweit klar.
Frage: Wenn man anfang des Monats anfängt hat man ja für die
gesamten 12 Monate Anspruch auf die Urlaubstage. Wie Verhält
sich das wenn man mitte des Monats anfängt. Die Lohnerhöhung
nach der Probezeit wird ja auch im Mitte des Monats berechnet.
Wird dann auch der Urlaub für den halben Monat berechnet oder
bekommt man dann nur Anspruch für 11 Monate wegen vollen
Monaten?

Das Eine hat mit dem Anderen nichts zu tun. Die Lohnerhöhung nach Probezeit ist bestenfalls eine tarif- oder arbeitsvertraglich vereinbarte Leistung. Der (Teil-)Urlaubsanspruch beruht gesetzlich immer auf tatsächlich vollen Monaten, gerechnet ab Beginn des Arbeitsverhältnisses.

  1. Wenn jemand einen Schwerbeschädigten Ausweiß besitzt hat
    dieses ja Anspruch auf mehr Urlaubstage. D. h. wenn er eine 5
    Tage Woche arbeitet dann hat er insegsamt 5 Tage pro Jahr mehr
    anspruch auf Urlaub. Die 5 Tage müssen dann ja rein
    Theoretisch zu den „Normalen“ Urlaubstage dazu gerechnet
    werden. Also wenn man regulär 24 Urlaubstage hat + die 5 Tage
    für den Schwerbeschädigten hat dieses 29 Tage Urlaubsanspruch
    pro Jahr. In wie weit verhält sich das mit dem Grad der
    Schwerbeschädigtkeit d. h. macht es einen unterschied ob der
    jenige nun 50° oder 100° oder auch andere Grade der
    Behinderung im Ausweiß stehen hat?

Nein. Bei einem GdB von mindestens 50 gibt es den einheitlichen Zusatzurlaub von 5 Tagen gem § 125 SGB IX:
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9/__125.html
Bei GdB unter 50 jibbet nix!

Und wie ist das gesetzlich
geregelt wenn die Firma die Tage nicht gibt obwohl ihnen eine
Kopie des Schwerbeschädigtenausweises zu Beginn vorliegt. Kann
das auch für Vorjahre rückwirkend geltend gemacht werden.

Dann muß der AN auf Leistung vor dem ArbG klagen.

Z.B. wenn die Firma über 3 Jahre die Tage nicht gibt?

Es kommt darauf an, welche Regelungen in Punkto Verjährung gelten.

Und wie
ist es wenn man z. B. Hörgeschädigt ist und dadurch in
Betrieben die eine Gewisse Decibil anzahl überschreiten
trotzdem da eingesetzt wird? Weil eigentlich dürfen diese
Personen dann ja nicht da arbeiten wenn es da zu laut ist.

Dann sollte der AN eine betriebsärztliche Untersuchung verlangen gem. § 11 ArbSchG
http://www.gesetze-im-internet.de/arbschg/__11.html
und sich gleichzeitig - soweit vorhanden - an BR und SBV wenden.

  1. Ich habe mal gehört das wenn man 2 Jahre am Stück in einer
    Firma arbeitet und dann noch mals eine Verlängerung des
    Vertrages bekommt das mann dann automatisch einen Verstvertrag
    hat auch wenn dieser wieder befriestet ist?

Stimmt so auch nicht, kommt auf die Art der Befristung an. Mit „sachlichem Grund“ kann der AG im Prinzip so oft befristen, wie er will.

Hatte schon mal selber
rechachiert aber nicht wirklich was gefunden.

Das kann dann aber nicht besonders ernsthaft oder nur mit fehlerhafter Rechtschreibung gewesen sein.

&Tschüß
Wolfgang

Da hste nicht zu gehört:

Und du hast leider nicht gelesen

Der AG darf max. 2 mal

FALSCH, ohne sachlichen Grund bis zu 3mal, mit sachlichem Grund unbegrenzt oft.

deinen befristetetn Arbeitsvertrag verlängern, dann erst muss er
dir einen Festvertrag geben.

FALSCH, er muß gar nix, er kann einfach auslaufen lassen. Und mit jemals sachlichem Grund kann er unbegrenzt oft verlängern

So steht es im Gesetz.

Dann lese es bitte mal: § 14 TzBfG:
http://www.gesetze-im-internet.de/tzbfg/__14.html

Wie lange die
Befristung jeweils ist, steht nirgends.

FALSCH, ohne sachlichen Grund ist nur eine Gesamtbefristung von max. 2 Jahren zulässig (aber mit insgesamt DREIMALIGER Verlängerungsmöglichkeit)

Gruss DL

Auf welcher Grundlage gibst Du hier eigentlich Ratschläge?
…fragt sich nicht zum ersten Mal ein leicht genervter
Wolfgang

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Noch mal zu den Urlaubstagen.
Und zwar geht es nicht nur um die gesamten Urlaubstage die einem zu stehn sondern darum wie das sich verhält wenn man mitte des Monats anfängt.
In dem bestehenden Fall wurde folgende Rechnung aufgemacht.
6 Monate á 1,67 Tage = 10,02 Urlaubstage(wegen Probezeit)
6 Monate á 2 Tage = 12 Urlaubstage
Die beiden zusammen genommen für das ganze Jahr sind also 22,02 Urlaubstage.
4 Tage davon wurden genommen macht also noch 18,02 verfügbare Urlaubstage.
Die Firma will aber nur 16,02 Tage zahlen weil halt mitte des Monats angefangen und gekündigt worden.
Als Beispiel: Der Arbeitsvertrag lief vom 12.09.08 und endete am 11.09.09.
Ist das jetzt Rechtens oder nicht? Weil es wurden ja volle 12 Monate gearbeitet.