Urlaubsrecht-- Wieviele Tage stehen AN zu?

wir sind uns nicht ganz einig bei folgendem Rechtsfall:

Ein Arbeitnehmer fängt z.B. zum 15.5.im Jahr x im Unternehmen an und hat 24 Urlaubstag lt Vertrag. Es gibt keine weiteren Reglungen bzgl des Urlaubs.

Im Jahr x nimmt er 9 Tage Urlaub. Aufgrund der betrieblichen Situation kann er den Resturlaub erst im Jahr danach (Jahr y) antreten.

Wieviele Tage Urlaubsanspruch hat er nun noch aus Jahr x???

Das BuUG §4 schreibt etwas von einer Wartezeit von 6 Monaten bis man den vollen Urlaubsanspruch hat.
Wie sieht der Fall hier aus?

Über Meinungen Paragraphen oder Urteile wären wir dankbar.

Guten Abend

wir sind uns nicht ganz einig bei folgendem Rechtsfall:

Ein Arbeitnehmer fängt z.B. zum 15.5.im Jahr x im Unternehmen
an und hat 24 Urlaubstag lt Vertrag. Es gibt keine weiteren
Reglungen bzgl des Urlaubs.

Beziehen sich die 24 Tage auf ein komplettes Beschäftigungsjahr?
Hier wäre die genaue Formulierung im Vertrag interessant…
Außerdem könnte in einem Tarifvertrag, der ggf. Anwendung findet, genaueres geregelt sein…

Im Jahr x nimmt er 9 Tage Urlaub. Aufgrund der betrieblichen
Situation kann er den Resturlaub erst im Jahr danach (Jahr y)
antreten.

Wieviele Tage Urlaubsanspruch hat er nun noch aus Jahr x???

Das BuUG §4 schreibt etwas von einer Wartezeit von 6 Monaten
bis man den vollen Urlaubsanspruch hat.
Wie sieht der Fall hier aus?

Die Frage, die sich auch noch stellt, hat der Arbeitnehmer schon bei einem vorherigen AG ggf anteiligen Urlaub erhalten? (§6 BUrlG)

Mal davon ausgehend, dass es so gewesen ist würden dann nach § 5 BUrlG 7/12 des Jahresurlaubs zustehen, also wären das bei 24 Tagen Jahresurlaub 14 Tage…

Hat der Arbeitnehmer für das laufende Jahr noch keinen Urlaub bekommen, steht auch keine Vereinbarung seitens des Arbeitsvertrages oder Tarifvertrages entgegen, stehen ihm 24 Tage zu…

Über Meinungen Paragraphen oder Urteile wären wir dankbar.

Gruß
MG

Huhu schoneinmal herzlichen Dank für die Anmerkungen, wir beantworten jetzt einfach die Fragen/Kommentare

hier der Paragraph aus dem Beispielarbeitsvertragvertrag:

„Der Urlaubsanspruch beträgt 24 Arbeitstage im Kalenderjahr-ausgehend von einer Fünf-Tage -Woche. Bei Ausscheiden in der zweiten Jahreshälfte wird der Urlaubsanspruch gezwölftelt, die Kürzung erfolgt allerdings nur insoweit als dadurch nicht der gesetzlich vorgeschriebenen Mindesturlaub überschritten wird. Die rechtliche Behandlung des Urlaubs richtet sich im Übrigen nach den Bestimmungen des Bundesurlaubsgesetztes“ Mehr Paragraphen gibt es nicht zur Urlaubsreglung.

Bezüglich des Paragraph 5 wird der Fall etwas schwieriger: Der AN hat laut Aufgabe vom 1.1. des Jahres x an kein Beschäftigungsverhältnis sondern bezog ALG I und hat das Beschäftigungsverhältnis bei der Firma erst zum 15.5. Jahr x begonnen (also 5,5 Monate war der An arbeitssuchend :wink: )

Über weitere Ideen Ansätze oder begründete Urteile wären wir dankbar…

Hallo,

sooo schwer ist das aber doch nicht. Der AN hat für 2010 Anspruch auf 7/12 des Jahresurlaubs gem. § 5 Abs. 1 Lit. a BUrlG:
http://www.gesetze-im-internet.de/burlg/__5.html
Das macht für 2010 24:12.x7= 14 Tage Gesamturlaubsanspruch.

&Tschüß
Wolfgang