Hallo,
ich habe einmal eine Frage und hoffe, das mir hier jemand helfen kann.
Folgendes: ich arbeite in einem sehr kleinen Betrieb (einzelhandel)
Bei Urlaubsplanungen etc. kommt es bei den Mitarbeitern und dem Chef jedesmal zu Problemen.
In meinem Arbeitsvertrag steht, das ich eine 40h Woche habe (steht nicht, ob 5 oder 6 Tage Woche…)
Dazu habe ich 26 Tage Urlaub (eigentlich 24, da ich aber manchmal Laborfahrten machen muss sinds dann „netterweise“ 26 Tage, meine Kollegin hat z.B 24 Tage)
Wenn nun Urlaub genommen wird, möchte mein Chef gerne,
das wir 6 Tage für die Woche nehmen.
Dürfen aber auf unserem Arbeitskonto nur 5 Tage Urlaub aufschreiben, bzw uns nur für die 5 Tage Stunden aufschreiben.
Ist das so erlaubt?
Hallo,
hört sich kompliziert an, ich denke aber, dass relativ einfach von einem Fachmann (-anwalt) geklärt werden kann.
Leider bin ich nicht so tief im Thema.
Welche Fragen sich mir stellen sind folgende:
Wenn im AV nicht geregelt ist ob die 40h von MO-FR oder MO-SA geleistet werden müssen, was sieht dann die gesetzliche Regelung vor?
Samstag ist auch ein Arbeitstag bzw. Werktag, siehe: Werktage (§ 3 II BUrlG): alle Kalendertage, die nicht Sonn- oder gesetzliche Feiertage sind, also auch der Samstag.
bzgl. der Überstunden: alles was über die 40h hinaus geht sind Überstunden und müssen dem Arbeitszeitkonto gutgeschrieben werden. Wie die abgerechnet werden ist verhandlungssache. Zeitausgleich, Bezahlung etc…
Wie gesagt, ich würde in dem Fall immer einen Anwalt zu Rate zeihen, dafür werden zu oft Gesetze geändert usw…
Gruß
oliver
Hallo,
so ganz verstehe ich den Hintergrund nicht. Wenn ihr 6 Tage nehmt und nur 5 Tage aufschreibt, da bleibt ja noch ein Anspruch. Verfällt der?
Nach dem BUrlG hat man einen Urlaubsanspruch von 24 Werktagen. Werktage sind von Mo-Sa, unabhängig davon ob in der Woche auch 6 Arbeitstage vorliegen. Es ist also zulässig, wenn man 6 Tage nehmen muss, obwohl man nur 5 Tage in der Woche arbeitet. Leider ist das so. In dem Fall müsste man aber auch 6 Tage aufschreiben. Wo ist also hier der Sinn?
Sorry, kenne mich da zuwenig aus, aber ich denke nicht das das so erlaubt ist.
Hallo,
ich habe einmal eine Frage und hoffe, das mir hier jemand
helfen kann.
Folgendes: ich arbeite in einem sehr kleinen Betrieb
(einzelhandel)
Bei Urlaubsplanungen etc. kommt es bei den Mitarbeitern und
dem Chef jedesmal zu Problemen.
In meinem Arbeitsvertrag steht, das ich eine 40h Woche habe
(steht nicht, ob 5 oder 6 Tage Woche…)
Dazu habe ich 26 Tage Urlaub (eigentlich 24, da ich aber
manchmal Laborfahrten machen muss sinds dann „netterweise“ 26
Tage, meine Kollegin hat z.B 24 Tage)
Wenn nun Urlaub genommen wird, möchte mein Chef gerne,
das wir 6 Tage für die Woche nehmen.
Dürfen aber auf unserem Arbeitskonto nur 5 Tage Urlaub
aufschreiben, bzw uns nur für die 5 Tage Stunden aufschreiben.
Ist das so erlaubt?
Hallo,
zunächst mal, wenn in Eurem Betrieb gewöhnlich an sechs Tagen die Woche gearbeitet wird, ist es schon normal, wenn auch an Samstagen Urlaub genommen werden muss.
Allerdings sind dann 24, bzw 26 Tage ziemlich schofelig, aber noch im Rahmen des Gesetzts.
Wenn es bei Euch einen allgemeinverbindlichen Tarifvertrag gibt, stehen darin vielleicht andere Regelungen. Erkundige Dich mal bei Deiner zuständigen Gewerkschaft. (Wahrscheinlich die ver.di)
Wenn Ihr Euch aber nur 5 Urlaubstage aufschreiben sollt, hört sich das für mich so an, als wenn Eurer Chef die 24, bzw 26 Tage auf eine 5-Tage-Woche angerechnet versteht und der Samstag nur pro forma wegen der Personaldsposition als Urlaubstag angegeben werden muss. In dem Fall scheint Eurer Chef sogar ungewöhlich fair zu sein. Fällt mir schwer so was zuzugeben, denn für mich als Betriebsrat ist ein Chef im Zweifel immer der Böse. Aber es gibt zugegebenermaßen Ausnahmen.
Bleib trotzdem weiter aufmerksam,
Liebe Grüße, Johannes
Hallo,
wenn der Samstag ein regulärer Arbeitstag ist, ist das OK sonst nicht.
Gruß
Cress
Hallo, wenn Ihr Euro Arbeitsstunden für 5 Tage aufschreibt, dann könnt Ihr auch nur an diesen Tagen Urlaub nehmen. Vielleicht schaust Du mal in den gültigen Tarifvertrag wie es da geregelt ist. Viele Grüße
Hallo
bei einer 40 Std Woche ist davon auszugehen das ihr nur 5 Tage/Woche arbeitet ( 8 x 5 = 40 ) Das heist das eine regelmäßige Samstagsarbeit nicht stattfindet. Somit muss am Samstag auch kein Urlaub genommen werden. Samstagsarbeit wird grundsätzlich durch den tarifvertrag geregelt und ist eigentlich nicht üblich. Wenn ihr am Samstag Urlaub nehem müsst, muss dieser auch aufgeschrieben werden da der Urlaub schließlich bezahlt werden muss. Auch muss das Urlaubskonto stimmen. Verbiete dies der Chef, kann man hier fast schon von Betrug bzw Unterschlagung ausgehen. Da ist das Bundesurlaubsgesetz sehr streng. Ich würde Dir raten dich mit Deiner Gewerkschaft in Verbindung zu setzen und den Tarifvertrag einzusehen.
Viele Grüße
Byrdi
Hallo,
Grundregel nach §3 Abs. 1 BUrlG: Der Urlaub beträgt grundsätzlich 24 Werktage jährlich.
Zu dieser Grundregel gilt
6-Tage-Woche
Die 24 Werktage pro Jahr beziehen sich auf Arbeitsverhältnisse mit einer 6-Tage-Woche (Montag - Samstag). 24 Werktage sind hier 4 Wochen (4 x 6 Tage).
Werktage sind alle Kalendertage, die nicht Sonn- oder gesetzliche Feiertage sind, also auch der Samstag.
Urlaubsjahr ist das Kalenderjahr (1.01 - 31.12.xx).
Also gilt abzuklären: Gilt grundsätzlich in deiner Firma ein fünf oder sechs - Tage Woche?
Vorher ist leider keine eindeutige Aussage zu treffen.
Milan
Hallo,
ich habe Dir mal einen Link, sonst müsste ich alles nochmal schreiben Da ist alles sehr schön erklärt. Ich hoffe er hilft Dir.
http://rechtsanwaltarbeitsrechtberlin.wordpress.com/…
MfG
Harley
Was steht denn im Arbeitsvertrag zu den Urlaubstagen. Sind diese als Werktage oder Arbeitstage angegeben?
Hallo liebe Kathrina 00 ! Es tut mir sehr leid,als das ich Dir nur den Rat geben kann ,Dich im Internet umzuschauen . Als da wäre eine Seite die Arbeitsrecht heist,dann 4.Spalte = Arbeitsrecht = Urlaubsrecht im Lexicon von Rechtsanwalt Arne Maier, zu finden im Verzeicnis - Sozialrecht.de , Sonderformen des Urlaubs,hir findest Du alle Antworten die Dich bewegen. Ich bin leider kein Rechtsanwalt um sich mit al den Materien aus zu kennen ,und doch fragt man mich . Ich bin ein LKW-fahrer . Ich wünsche Dir libe Kathrina00 viel Erfolg beim lesen im Internet ! Gruß Andeas Segebarth
Hallo katharina,
ich kann mir nicht vorstellen, dass das eine rechtliche Grundlage hat, was bei euch mit der Urlaubsabwicklung passiert.
Meines Erachtens nach bedarf es einer Regelung, wieviele Tage gearbeitet werden soll. Z.B.: fünf tage die Woche von Montag bis Freitag je 7,5 Stunden und jeden zweiten Samstag 5 Stunden. (Wären im Schnitt 40 Stunden pro Woche.
Und aufgrund dieser Vereinbarung muss dann auch der Urlaub einheitlich abgerechnet werden. In diesem Beispiel: fünfeinhalb Tage Urlaub pro Woche.
Allerdings muss ich gestehen, ich habe nicht verstanden, was gemeint ist mit „Dürfen aber auf unserem Arbeitskonto nur 5 Tage Urlaub aufschreiben, bzw uns nur für die 5 Tage Stunden aufschreiben.“
Dass nur 24 bzw. 26 Tage Urlaub gewährt werden, ist leider völlig rechtens. Das Gesetz schreibt mindestens 24 Tage Urlaub vor, und wenn der Betrieb nicht tarifgebunden ist, dann habt ihr keinen Anspruch auf mehr.
Viele Grüße,
nadomu
Hallo,
es gilt mindestens das Bundesurlaubsgesetz, in dem geregelt ist, dass der Mindesturlaubsanspruch 24 Werktage (Mo-Sa) pro Jahr beträgt. Das sind vier Wochen, egal, ob man Samstag arbeitet oder nicht. Arbeitet Ihr am Samstag? Und wenn Ihr Urlaub aufschreibt, dann sind das doch wahrscheinlich pro Woche 40 Stunden?
Irgendwie weiß ich nicht so genau, wo die Benachteiligung liegt.
Schöne Grüße
phantomin
Hallo Kathrina,
eigentlich müsste die Anzahl der Arbeitstage und der dazugehörige Urlaub im Arbeitsvertrag geregelt sein. Sofern dies nicht der Fall ist, kann jedoch auch die regelmäßige Anzahl an Arbeitstagen in der Vergangenheit herangezogen werden.
D.h. dein Chef kann nicht einfach den Urlaub auf 6 Tage verteilen, wenn du regelmäßig 5 Tage arbeitest.
Viele Grüße
Andreas
Hallo kathrina00,
kann leider nicht helfen.
Sorry und viel Erfolg.
Gruss
Wagner