Guten Tag,
ich habe folgende Frage:
muss ein fest angestellter Mitarbeiter in einem Einrichtungshaus mit niedrigem Grundgehalt und Provision für Schulungen, die während der regulären Arbeitszeit stattfinden, Urlaub einreichen? Die Schulungen, Seminare oder Messebesuche starten z. B. mit der Anfahrt bis zu 5 Stunden vor dem üblichen Arbeitsbeginn und enden meist auch erheblich später. Der Arbeitgeber fordert für 2 Schulungstage einen Urlaubstag, obwohl der Mitarbeiter
- in dieser Zeit regulär im Geschäft arbeiten würde (also kein freier Tag),
- sich für das Geschäft weiterbildet,
- in dieser Zeit keine Provision erwirtschaften kann, die aber nötig ist, um auf ein auskömmliches Gehalt zu kommen.
Für 1-tägige Schulungen und Seminare wird 1/2 Urlaubstag gefordert.
Gibt es hier feste arbeitsrechtliche Regelungen?
Über hilfreiche Antworten würde ich mich sehr freuen.