Guten Tag,
ich habe folgende Frage:
muss ein fest angestellter Mitarbeiter in einem Einrichtungshaus mit niedrigem Grundgehalt und Provision für Schulungen, die während der regulären Arbeitszeit stattfinden, Urlaub einreichen? Die Schulungen, Seminare oder Messebesuche starten z. B. mit der Anfahrt bis zu 5 Stunden vor dem üblichen Arbeitsbeginn und enden meist auch erheblich später. Der Arbeitgeber fordert für 2 Schulungstage einen Urlaubstag, obwohl der Mitarbeiter
in dieser Zeit regulär im Geschäft arbeiten würde (also kein freier Tag),
sich für das Geschäft weiterbildet,
in dieser Zeit keine Provision erwirtschaften kann, die aber nötig ist, um auf ein auskömmliches Gehalt zu kommen.
Für 1-tägige Schulungen und Seminare wird 1/2 Urlaubstag gefordert.
Gibt es hier feste arbeitsrechtliche Regelungen?
Über hilfreiche Antworten würde ich mich sehr freuen.
Messebesuche sowie Schulungen sind nicht direkt vorgeschrieben, werden jedoch erwartet und sind auch erforderlich, da die dort erworbenen Informationen zur Beratung und Verkauf unerlässlich sind.
das ist ja noch ein anderes Thema. Urlaubsgeld wird nicht gezahlt und einen Ausgleich für nicht zu erwirtschaftende Provision während der Urlaubsdauer gibt es ebenfalls nicht. D.h., während des Urlaubes wird nur das Grundgehalt gezahlt.
Noch einmal zu dem vorigen Punkt: die Schulungen und Messebesuche sind kein Muss, werden jedoch erwartet. Sie dienen eindeutig einer besseren Beratung und führen dadurch zu größerem Umsatz, von dem das Geschäft profitiert.
das ist ja noch ein anderes Thema. Urlaubsgeld wird nicht
gezahlt und einen Ausgleich für nicht zu erwirtschaftende
Provision während der Urlaubsdauer gibt es ebenfalls nicht.
D.h., während des Urlaubes wird nur das Grundgehalt gezahlt.
Das dürfte eindeutig rechtswidrig sein, da das BAG mehrfach entschieden hat, daß die durchschnittlichen Provisionen genauso wie übrigens auch Akkord- oder Prämienlohn Bestandteil der Urlaubsvergütung iSd § 11 BUrlG.
Hier sollte der AN seine Vergütung verlangen und ggfs. einklagen.
Noch einmal zu dem vorigen Punkt: die Schulungen und
Messebesuche sind kein Muss, werden jedoch erwartet. Sie
dienen eindeutig einer besseren Beratung und führen dadurch zu
größerem Umsatz, von dem das Geschäft profitiert.
Solange der AG diese Schulungen und Messebesuche nicht ausdrücklich verlangt, muß er sie auch nicht zahlen. Ob diese Kenntnisse dann ihm doch zu Gute kommen, spielt dabei keine Rolle.
Urlaubsgeld wird nicht
gezahlt und einen Ausgleich für nicht zu erwirtschaftende
Provision während der Urlaubsdauer gibt es ebenfalls nicht.
D.h., während des Urlaubes wird nur das Grundgehalt gezahlt.