Urlaubsregelung bei Schulungen im Einzelhandel Möbelhaus bei Festanstellung mit Provision

Guten Tag,
ich habe folgende Frage:
muss ein fest angestellter Mitarbeiter in einem Einrichtungshaus mit niedrigem Grundgehalt und Provision für Schulungen, die während der regulären Arbeitszeit stattfinden, Urlaub einreichen? Die Schulungen, Seminare oder Messebesuche starten z. B. mit der Anfahrt bis zu 5 Stunden vor dem üblichen Arbeitsbeginn und enden meist auch erheblich später. Der Arbeitgeber fordert für 2 Schulungstage einen Urlaubstag, obwohl der Mitarbeiter

  1. in dieser Zeit regulär im Geschäft arbeiten würde (also kein freier Tag),
  2. sich für das Geschäft weiterbildet,
  3. in dieser Zeit keine Provision erwirtschaften kann, die aber nötig ist, um auf ein auskömmliches Gehalt zu kommen.
    Für 1-tägige Schulungen und Seminare wird 1/2 Urlaubstag gefordert.

Gibt es hier feste arbeitsrechtliche Regelungen?

Über hilfreiche Antworten würde ich mich sehr freuen.

Hi!

Macht man die Seminare aus eigenem Antrieb, oder gibt der Arbeitgeber die Teilnahmen vor?

VG
Guido

Hallo Guido,

Messebesuche sowie Schulungen sind nicht direkt vorgeschrieben, werden jedoch erwartet und sind auch erforderlich, da die dort erworbenen Informationen zur Beratung und Verkauf unerlässlich sind.

Liebe Grüße
Andrea

Hi!

Nochmal: Muss man oder will man?
Wenn der AG es nicht verlangt, er die Musik also nicht bestellt, muss er auch nicht auf seine Kosten freistellen.

Ausnahmen wären absolut notwendige zur Berufsausübung vorgeschriebene (!) Schulungen.

Gruß
Guido

Hi nochmal,

  1. in dieser Zeit keine Provision erwirtschaften kann, die
    aber nötig ist, um auf ein auskömmliches Gehalt zu kommen.

Zumindest da gibt es Regelungen:
http://www.gesetze-im-internet.de/burlg/__11.html

VG
Guido

Hallo Guido,

das ist ja noch ein anderes Thema. Urlaubsgeld wird nicht gezahlt und einen Ausgleich für nicht zu erwirtschaftende Provision während der Urlaubsdauer gibt es ebenfalls nicht. D.h., während des Urlaubes wird nur das Grundgehalt gezahlt.

Noch einmal zu dem vorigen Punkt: die Schulungen und Messebesuche sind kein Muss, werden jedoch erwartet. Sie dienen eindeutig einer besseren Beratung und führen dadurch zu größerem Umsatz, von dem das Geschäft profitiert.

Liebe Grüße,
Andrea

Hallo Guido,

Hallo,

das ist ja noch ein anderes Thema. Urlaubsgeld wird nicht
gezahlt und einen Ausgleich für nicht zu erwirtschaftende
Provision während der Urlaubsdauer gibt es ebenfalls nicht.
D.h., während des Urlaubes wird nur das Grundgehalt gezahlt.

Das dürfte eindeutig rechtswidrig sein, da das BAG mehrfach entschieden hat, daß die durchschnittlichen Provisionen genauso wie übrigens auch Akkord- oder Prämienlohn Bestandteil der Urlaubsvergütung iSd § 11 BUrlG.
Hier sollte der AN seine Vergütung verlangen und ggfs. einklagen.

Noch einmal zu dem vorigen Punkt: die Schulungen und
Messebesuche sind kein Muss, werden jedoch erwartet. Sie
dienen eindeutig einer besseren Beratung und führen dadurch zu
größerem Umsatz, von dem das Geschäft profitiert.

Solange der AG diese Schulungen und Messebesuche nicht ausdrücklich verlangt, muß er sie auch nicht zahlen. Ob diese Kenntnisse dann ihm doch zu Gute kommen, spielt dabei keine Rolle.

Liebe Grüße,

&Tschüß

Andrea

Wolfgang

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Hi!

das ist ja noch ein anderes Thema. :

Sag ich ja :smile:

Urlaubsgeld wird nicht
gezahlt und einen Ausgleich für nicht zu erwirtschaftende
Provision während der Urlaubsdauer gibt es ebenfalls nicht.
D.h., während des Urlaubes wird nur das Grundgehalt gezahlt.

Mal ergänzend zu Wolfgang:
http://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Hand…
http://www.hensche.de/Urlaubsverguetung_Provisionsau…

…Sie dienen eindeutig einer besseren Beratung und führen dadurch zu größerem Umsatz, von dem das Geschäft profitiert.

Dann ist das ein Argument für ein verhandelndes Gespräch, rechtlich allerdings ist da nicht wirklich was zu holen.

VG
Guido

2 Like

Danke für die hilfreichen Informationen

Liebe Grüße
Andrea